Das Landessozialgericht des Saarlandes Foto: Ministerium der Justiz

In seiner Plenarsitzung hat der Bundesrat mit Unterstützung des Saarlandes den Weg für das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ freigemacht. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung des fairen Wettbewerbs durch Bekämpfung missbräuchlicher Abmahnungen und Verbesserung der Transparenz bei Abmahnungen.

Trotz der bereits vorhandenen Regelungen wurden in der Vergangenheit weiterhin zahlreiche Abmahnungen wegen geringfügiger Wettbewerbsverstöße ausgesprochen, obwohl diese die Interessen der Verbraucher, Wettbewerber und übrigen Marktteilnehmer zum Teil nur unerheblich beeinträchtigten.  Die neue Regelung enthält vielfältige Maßnahmen, die den Missbrauch von Abmahnungen unterbinden sollen.

Insbesondere die Anforderungen für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen sollen erhöht werden. Dadurch werden kleinere Unternehmen, Vereine und Privatleute vor den Folgen unnötiger und wettbewerbsschädlicher Massen-Abmahnungen geschützt. So müssen in Zukunft die geltend gemachten Zahlungsansprüche transparent dargestellt werden. Weiterhin werden Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für die Abmahnung bestimmter Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet sowie bei Datenschutzverstößen ausgeschlossen. Insbesondere Privatpersonen werden durch die Einführung einer Erheblichkeitsschwelle vor den Risiken einer unzureichenden Unterlassungsverpflichtungserklärung geschützt.

Staatssekretär Roland Theis: „Abmahnungen sollen einem fairen Wettbewerb dienen und nicht als Gelddruckmaschine für windige Geschäftemacher. Vor solchen schwarzen Schafen müssen Verbraucher, Vereine und kleine Unternehmen geschützt werden. Daher begrüße ich die neue gesetzliche Regelung.“

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