Wenn nach einer Operation oder einer langen Pflegephase das Gefühl bleibt, dass etwas schiefgelaufen ist, wissen viele Betroffene nicht, an wen sie sich wenden sollen. Genau hier setzt die IKK Südwest an. Anlässlich des Welttags der Patientensicherheit am 17. September macht die Krankenkasse deutlich, dass Versicherte beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler keineswegs auf sich allein gestellt sind.
„Häufig wissen Betroffene leider gar nicht, dass ihre Krankenkasse sie bei einem vermuteten Behandlungsfehler unterstützen kann“, sagt Sabrina Dörrhöfer, die neu geschaffene Patientensicherheitsbeauftragte der IKK Südwest. Als zertifizierte Ansprechpartnerin bildet sie eine in der Region einzigartige Anlaufstelle. Ihre Erfahrung zeigt: Wer sich unsicher fühlt, sollte nicht zögern. Ein erster Anruf könne bereits helfen, die Lage einzuordnen, selbst wenn ein konkreter Verdacht noch gar nicht klar benannt sei.
Auch pflegende Angehörige mit Vollmacht dürfen sich melden, ebenso Versicherte, die bereits einen Anwalt eingeschaltet haben. Die Unterstützung der Kasse endet dort nicht automatisch. Dörrhöfer empfiehlt ein klares Vorgehen in drei Schritten: Zuerst das offene Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder einem Nachbehandler suchen. Bleiben Fragen offen, sollten vorhandene Berichte und Befunde gesichert und ein Gedächtnisprotokoll über Abläufe und Gespräche angefertigt werden. Erst dann folge der Kontakt zum Behandlungsfehlermanagement der Kasse.
Die Sorgen, die viele Betroffene lähmen, kennt die Expertin aus dem Berufsalltag. „Besonders häufig erleben wir Unsicherheit und auch Ängste“, berichtet sie. Ob man nach einer Prüfung im Notfall noch in derselben Klinik behandelt werde oder ob man ohne Rechtsschutzversicherung zwingend einen Anwalt brauche, sind Fragen, die ihr regelmäßig begegnen. Auch die Beweislast beschäftigt viele.
Rund 250 bis 300 Erstgespräche führt die IKK Südwest jährlich. Am Anfang steht stets ein persönlicher Austausch, bei dem der Behandlungsverlauf mit den vorliegenden Daten abgeglichen wird. Ergibt sich ein konkreter Verdacht, fordert die Kasse nach Einwilligung die vollständige Patientenakte an und lässt sie durch einen unabhängigen Arzt derselben Fachrichtung über den Medizinischen Dienst begutachten. Bestätigt sich ein Fehler, verweist Dörrhöfer an einen Fachanwalt für Medizinrecht, da die eigentliche Schadensregulierung über die Berufshaftpflichtversicherung des Behandlers läuft. Für Versicherte entsteht dabei kein Kostenrisiko.
Ein Vorteil der Kasse liegt in ihrem frühen Zugriff auf die Abrechnungsdaten, die den bisherigen Verlauf oft schon nachvollziehbar machen. Zudem geht mit einem Behandlungsfehler ein Schadenersatzanspruch auf die Krankenkasse über, weshalb sie ein eigenes Interesse an vollständiger Aufklärung hat. Wie ein solcher Fehler aussehen kann, verdeutlicht Dörrhöfer am Beispiel von Druckgeschwüren. In mindestens 15 Fällen pro Jahr stellt die Kasse fest, dass die vorgeschriebene Dekubitusprophylaxe missachtet wurde und schwere Wunden mit chirurgischem Behandlungsbedarf entstanden.
Doch gerade hier zeigen sich die Grenzen des Systems. In etwa sieben von zehn Fällen werde eine Haftung zunächst abgelehnt, selbst bei eindeutigem Gutachten. Oft würden Grunderkrankungen ins Feld geführt, die den Schaden angeblich unvermeidbar gemacht hätten. Die Folge seien lange Verhandlungen, zusätzliche Kosten und häufig ein Gerichtsverfahren.
Deshalb nimmt die IKK Südwest auch die Politik in die Pflicht. Kassenchef Prof. Dr. Jörg Loth, seit 2020 einer der Sprecher des Netzwerks Patientensicherheit für das Saarland, fordert klare Konsequenzen: „Patientensicherheit darf nicht bei der Vermeidung von Fehlern enden. Wir brauchen eine zentrale Stelle zur Erfassung von Behandlungsfehlern, mehr Gewicht für unabhängige Gutachten und einen einfachen Zugang zu Befunden über die elektronische Patientenakte.“ Weiterführende Informationen und einen Patientenwegweiser stellt die IKK Südwest auf ihrer Website bereit.


















