Esra Limbacher Foto: Cuvée
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Die Bundespolitik schlägt beim Thema Heizen einen neuen Kurs ein und ersetzt das umstrittene Gebäudeenergiegesetz durch ein grundlegend reformiertes Gebäudemodernisierungsgesetz. Nach monatelangen Debatten liegt nun eine Einigung vor, die den Fokus von ordnungsrechtlichen Vorgaben hin zu mehr Wahlfreiheit für die Immobilieneigentümer verschieben soll. Für die Menschen im Saarland bedeutet dieser Kompromiss zwischen Berlin und den Koalitionspartnern vor allem eine veränderte Grundlage für Investitionen in den eigenen Heizungskeller sowie neue Fristen für den Umstieg auf klimafreundliche Technologien.

Esra Limbacher wertet die Einigung auf das neue Gebäudemodernisierungsgesetz als einen entscheidenden Schritt, um die tiefe Verunsicherung vieler Eigenheimbesitzer im Saarland und im gesamten Bundesgebiet zu beenden. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion und Generalsekretär der Saar-SPD betonte am heutigen Mittwoch, dass das umstrittene Heizungsgesetz von Bundesminister Robert Habeck damit endgültig der Vergangenheit angehöre. Nach intensiven Verhandlungen verständigten sich die Spitzen der Koalition auf Eckpunkte, die den bisherigen Fokus auf harte Verbote durch ein flexibleres System ersetzen sollen, welches vor allem die gesellschaftliche Spaltung beim Thema Klimaschutz abmildern soll.

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Der saarländische Abgeordnete findet deutliche Worte für den bisherigen Kurs: „Habecks Heizungsgesetz wird abgeschafft. Viele Menschen waren verunsichert von den harten Vorgaben, besonders im Eigenheim. Der Kulturkampf ums Heizen hat zur Spaltung beigetragen und uns als Gesellschaft geschadet.“ Mit dem nun vorliegenden Kompromiss wolle man die Überforderung beenden und dem Klimaschutz beim Heizen einen neuen, gangbaren Weg ebnen. Limbacher verspricht eine deutliche Verbesserung der bisherigen Lage: „Wir ersetzen das Gebäudeenergiegesetz durch ein besseres Gebäudemodernisierungsgesetz. Es wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher.“

Das neue Regelwerk soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablösen und deutlich technologieoffener gestaltet werden, was insbesondere für die ländlichen Strukturen im Saarland von Bedeutung ist. Zentrale Bestandteile wie die Förderung klimafreundlicher Systeme und die kommunale Wärmeplanung bleiben zwar erhalten, sollen jedoch deutlich unbürokratischer umgesetzt werden. Für viele Hausbesitzer bedeutet dies konkret, dass Öl- und Gasheizungen weiterhin eine Perspektive haben und nicht vorzeitig aus den Kellern verbannt werden. Durch eine verpflichtende Beimischung von Biogas und Bioheizöl wird der geforderte ökologische Effekt erzielt, ohne die Bürger zu einem überhasteten Umbau ihrer Infrastruktur zu drängen.

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Was sich für den Bürger im Alltag konkret ändert, ist vor allem der Wegfall des harten 65-Prozent-Zwangs für erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Statt sofort eine Wärmepumpe einbauen zu müssen, dürfen bestehende Gas- und Ölheizungen nun länger betrieben und sogar neue Modelle installiert werden, sofern diese schrittweise mit „grünen“ Brennstoffen wie Biomethan oder ökologischem Heizöl gefüttert werden. Dieser sanftere Übergang, die sogenannte Bio-Treppe, gibt Hausbesitzern mehr Zeit für die Entscheidung und koppelt den Umstieg enger an die tatsächliche Wärmeplanung der eigenen Stadt oder Gemeinde. Wer also in einem Gebiet wohnt, in dem bald Fernwärme ausgebaut wird, muss nun nicht mehr in teure Einzelanlagen investieren.

Limbacher unterstrich jedoch auch die wirtschaftliche Realität, nach der die Wärmepumpe für die meisten Haushalte langfristig die finanziell attraktivste Option bleibe. Er gab zu bedenken: „Die Preise für fossile Brennstoffe und die zukünftig verpflichtende Beimischung von klimafreundlichem Gas oder Heizöl könnten steigen und deutlich höher liegen als der Betrieb einer Wärmepumpe.“ Dennoch sieht die saarländische SPD in dem Kompromiss einen Erfolg der Vernunft, da die neue Biotreppe verschiedene erneuerbare Technologien als gleichwertige Erfüllungsoptionen anerkennt. Auch die saarländische Union hatte in der Vergangenheit immer wieder eine Rückkehr zur Technologieoffenheit gefordert, um die individuellen Gegebenheiten in den Kommunen besser zu berücksichtigen.

Kritik an den Plänen kommt unterdessen von verschiedenen Fachverbänden, die trotz der politischen Einigung noch erhebliche Lücken im Gesetzgebungsverfahren sehen. Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft bezeichnete das Papier zwar als notwendigen ersten Schritt, mahnte jedoch an, dass die Branche dringend Klarheit über die konkrete Ausgestaltung der Grüngasquote benötige. Die Bauindustrie monierte zudem, dass die Verknüpfung von Gebäudehülle und Technik bislang nicht ausreichend berücksichtigt werde. Ohne eine ganzheitliche Betrachtung des Hauses bleibe das Gesetz laut dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hinter seinen Möglichkeiten zurück und lasse fundamentale Fragen zur Bezahlbarkeit offen.

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Besorgnis äußert auch der Bundesverband Erneuerbare Energie, da die neuen Vorgaben zum Mindestanteil klimafreundlicher Energie hinter bisherige Standards zurückzufallen drohen. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser gab zu bedenken, dass die niedrigeren Startwerte der Biotreppe die Erreichung der europäischen Klimaziele gefährden könnten. Während die Politik einen Befreiungsschlag feiert, bleiben für Investoren und Verbraucher somit noch einige Details im Ungefähren. Das Gesetz soll nach dem aktuellen Zeitplan am 1. Juli 2026 in Kraft treten, was angesichts der noch ausstehenden Konsultationen als äußerst ambitioniert gilt.

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