Mitten in einer ohnehin angespannten Versorgungslage trifft die niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ein harter Einschnitt: Ab dem 1. April 2026 sinken ihre Honorare pauschal um 4,5 Prozent. Beschlossen hat das der Erweiterte Bewertungsausschuss in Berlin – gegen die ausdrücklichen Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Saarland reagiert mit scharfer Kritik und spricht von einem fatalen Signal, das weit über die Psychotherapie hinaus Wirkung entfalten werde.
Die Saarbrücker Standesvertretung nahm die Berliner Entscheidung nach eigenen Worten „mit Befremden“ zur Kenntnis. Aus Sicht der KV Saarland gefährdet die Honorarkürzung nicht allein die psychotherapeutische Versorgung, sondern die ambulante Medizin insgesamt. Wer ausgerechnet dort den Rotstift ansetze, wo 97 Prozent aller medizinischen Leistungen vergleichsweise kostengünstig erbracht würden, sende das falsche Signal an alle niedergelassenen Praxen.
Besonders bitter erscheint der Schritt vor dem Hintergrund der politischen Debatte um eine stärkere Ambulantisierung. Seit Jahren fordern Gesundheitspolitikerinnen und -politiker, dass mehr Behandlungen aus den Kliniken in die Praxen verlagert werden. Genau jene Leistungserbringer, die diesen Wandel tragen sollen, sehen sich nun mit sinkenden Vergütungen konfrontiert. Die KV Saarland hält diesen Widerspruch für kaum auflösbar: Wer ambulante Strukturen stärken wolle, könne nicht gleichzeitig deren wirtschaftliche Grundlage beschneiden.
Zugleich verweist die Vereinigung auf die eigentlichen Kostentreiber im Gesundheitswesen. Die mit Abstand größten Ausgabenblöcke entfielen auf den Krankenhaussektor und die Arzneimittelversorgung. Greifbare Sparmaßnahmen in diesen Bereichen ließen jedoch weiterhin auf sich warten. Stattdessen werde der Druck auf die ambulante Versorgung erhöht, die nur einen Bruchteil der Gesamtkosten verursache.
Die grundsätzliche Frage, wie die gesetzliche Krankenversicherung langfristig finanziert werden kann, müsse nach Überzeugung der KV Saarland an anderer Stelle beantwortet werden. Verantwortlich seien der Gesetzgeber und die Versichertengemeinschaft – nicht die Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten, denen man durch Budgetierung und Honorarabsenkung die Last aufbürde. Ob die Berliner Entscheidung politisch noch korrigiert wird, bleibt offen. Klar ist aus Saarbrücker Sicht allerdings schon jetzt: Die Kürzung trifft einen Bereich, der angesichts wachsender psychischer Belastungen in der Bevölkerung dringend gestärkt statt geschwächt werden müsste.


















