Der frühere Präsident des Bundesgerichtshofs, Prof. Dr. Walter Odersky, ist am 16. Mai 2026 im Alter von 94 Jahren gestorben. Mit seinem Tod verliert die deutsche Justiz eine Persönlichkeit, die über Jahrzehnte hinweg das höchste ordentliche Gericht der Bundesrepublik mitgestaltet und dessen Ansehen weit über die Landesgrenzen hinaus getragen hat. Der Bundesgerichtshof würdigte Odersky als eine dem Recht und dem europäischen Gedanken zutiefst verpflichtete Richterfigur.
Geboren am 17. Juli 1931 im oberschlesischen Neustadt, verschlug es Odersky mit seiner Familie bei Kriegsende nach Bayern. Dort legte er in Schwandorf das Abitur ab und erhielt anschließend ein Stipendium der Hochbegabtenstiftung Maximilianeum, das ihm ein Jurastudium an den Universitäten München und Pisa ermöglichte. Bereits 1954 wurde er promoviert. Nach dem Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München trat er im Juni 1957 in den höheren Justizdienst des Freistaats ein, wo er sowohl als Staatsanwalt als auch als Richter in sämtlichen Instanzen der Landesgerichtsbarkeit tätig war – in Zivil- wie in Strafsachen.
Früh zeigte sich, dass Odersky nicht nur im Gerichtssaal, sondern auch an der Schnittstelle von Justiz und Politik Verantwortung übernehmen konnte. 1962 holte ihn der damalige bayerische Justizminister und frühere Ministerpräsident Dr. Hans Ehard als persönlichen Referenten an seine Seite. Vier Jahre lang füllte Odersky diese Rolle aus, bevor er von 1971 bis 1983 die Strafrechtsabteilung im Bayerischen Staatsministerium der Justiz leitete. 1983 folgte die Berufung zum Präsidenten des Bayerischen Obersten Landesgerichts.
Den Gipfel seiner Laufbahn erreichte Odersky am 1. Januar 1988, als er das Amt des Präsidenten des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe antrat. Dort schloss er sich der langjährigen Tradition entsprechend dem Kartellsenat an und führte kraft Gesetzes den Vorsitz im Senat für Anwaltssachen sowie in den Großen Senaten für Zivil- und Strafsachen. Mehr als acht Jahre lang stand er an der Spitze des Gerichts, bis er am 31. Juli 1996 in den Ruhestand trat.
Seine Amtszeit fiel in eine Epoche gewaltiger Umbrüche. Die deutsche Wiedervereinigung stellte auch die Justiz vor enorme inhaltliche und organisatorische Herausforderungen, zu deren Bewältigung Odersky nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs maßgeblich beitrug. Ihm lag besonders am gegenseitigen Verständnis der Menschen in den alten und neuen Bundesländern. Dieses Anliegen verfolgte er nicht nur in seiner richterlichen Arbeit, etwa als Vorsitzender des Senats für Anwaltssachen, sondern auch in seiner Rolle als öffentlicher Repräsentant des höchsten ordentlichen Gerichts der Bundesrepublik.
Über die innerdeutschen Fragen hinaus engagierte sich Odersky intensiv für den Aufbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen in Osteuropa. Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems knüpfte er enge Kontakte zu den Präsidenten und Richtern der obersten Gerichte Polens, Ungarns, Rumäniens, Tschechiens und der GUS-Staaten. Gleichzeitig baute er die Beziehungen zu den höchsten Gerichten Großbritanniens und Frankreichs aus und vertiefte die Zusammenarbeit mit der österreichischen und der italienischen Justiz. Dieser europäische Brückenbau gehörte zu den prägenden Merkmalen seiner Amtsführung.
Auch wissenschaftlich hinterließ Odersky deutliche Spuren. Zahlreiche Publikationen zu unterschiedlichsten Rechtsfragen trugen seinen Namen, und seit 1974 wirkte er als Honorarprofessor an der Universität München. Die Liste seiner Auszeichnungen spiegelt die Wertschätzung wider, die ihm national wie international entgegengebracht wurde: Er war Träger des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, der Bayerischen Verfassungsmedaille in Gold, des vom österreichischen Bundespräsidenten verliehenen Großen Goldenen Ehrenzeichens am Bande sowie des Kommandeurskreuzes mit Stern des Verdienstordens der Republik Polen.
Der Bundesgerichtshof beschrieb Odersky als einen Menschen, in dem sich herausragende persönliche Integrität, juristische Brillanz und ein feines Gespür für gesellschaftliche Zusammenhänge vereinten. Er habe stets einen klaren Blick für die Erfordernisse der Praxis bewahrt, sei offen für Neuerungen gewesen und habe zugleich das Bewährte zu schützen gewusst. Das Gericht vertrat er demnach mit großer Würde und gewinnender Herzlichkeit – eine Kombination, die in der nüchternen Welt der Justiz alles andere als selbstverständlich ist.




















