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Symbolbild

Wer einen schwerstkranken Menschen zu Hause pflegt, kämpft nicht nur gegen die Krankheit, sondern oft auch gegen einen Berg an Formularen. Genau hier setzt die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) im Kreisverband Neunkirchen an. Der Sozialflügel der CDU verlangt, die anstehende Pflegereform der Bundesregierung dafür zu nutzen, dass schwerstkranke Pflegebedürftige und ihre Angehörigen endlich spürbar entlastet werden.

Zunächst stellt sich die CDA hinter einen Vorstoß der CDU-Landtagsfraktion. Deren stellvertretender Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher, Alwin Theobald, hatte gefordert, Pflegebedürftige und ihre Familien bei den Eigenanteilen für einen Heimplatz stärker zu unterstützen. Für Kreisvorsitzenden Thomas Schmitt liegt der Hebel dabei bei den Investitionskosten. „Als Bestandteil der Gesamtkosten eines Pflegeheimplatzes könnten diese durchaus vom Land getragen werden“, so Schmitt.

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Doch der CDA geht es um mehr als um Geld. Sie pocht darauf, bei der Reform künftig klar zu unterscheiden, ob jemand altersbedingt oder wegen einer schweren Erkrankung auf Pflege angewiesen ist. Denn die Belastungen unterscheiden sich massiv. „Pflegende Angehörige von schwerstkranken pflegebedürftigen Menschen mit stark eingeschränkter Lebenserwartung sind im Gegensatz zu denen, die sich um altersbedingt pflegebedürftige Menschen kümmern, mit besonders schweren Belastungen, auch in organisatorischer Hinsicht, und das in relativ kurzer Zeit konfrontiert“, betont Schmitt.

Der Grund liegt im Verlauf solcher Erkrankungen. Eine lebensbegrenzende Krebsdiagnose etwa trifft Familien meist ohne jeden Vorlauf. Innerhalb kürzester Zeit verändern sich die Anforderungen an die Angehörigen dramatisch. „Jetzt besteht die Chance, nachhaltige Verbesserungen bei der Pflege und speziell auch spürbare Entlastungen für die Angehörigen von schwerstkranken, pflegebedürftigen Menschen anzugehen“, sagt der Kreisvorsitzende.

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Um den Worten Taten folgen zu lassen, hat die CDA Neunkirchen konkrete Forderungen formuliert, die sie beim Landestag der CDA Saar am 28. August in Ensdorf beschließen will. Im Zentrum steht der Abbau von Bürokratie: Über eine vereinfachte Schwerstkranken-Regelung soll etwa die Antragspflicht zur Zuzahlungsbefreiung für Medikamente, Hilfsmittel oder Krankenhausaufenthalte wegfallen. Auch die wiederkehrende Folgeverordnung für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll abgeschafft werden.

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Darüber hinaus verlangt die CDA, das individuelle Krankheitsbild bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst stärker zu berücksichtigen und Schwerstkranke von schärferen Restriktionen bei der Pflegegradeinstufung auszunehmen. Bei den finanziellen Zuschlägen soll diese Gruppe von der Verweildauer entkoppelt werden und von Beginn an den höchsten prozentualen Zuschuss von 75 Prozent auf den Eigenanteil erhalten. So ließe sich rasch für Entlastung sorgen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Verhinderungspflege. Die geplante Sechs-Monats-Grenze für die erstmalige Inanspruchnahme lehnt die CDA ab. Für schwerstkranke Pflegebedürftige dürfe es hier keine Frist mehr geben, so die Position, auch nicht mit Blick auf das im Zuge der Reform vorgesehene „Überbrückungsbudget“. Der Sozialflügel der CDU engagiert sich traditionell in Feldern wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege und Gesundheit.

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