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Rund 65 Millionen Euro pro Jahr – so viel Aufwand soll künftig im deutschen Verkehrswesen entfallen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz sowie eine Verordnung auf den Weg gebracht, mit denen das Bundesministerium für Verkehr die Bürokratie in allen Verkehrsbereichen spürbar zurückschrauben will. Betroffen sind Straße, Schiene, Wasser und Luft gleichermaßen.

Die Stoßrichtung ist klar: Verfahren werden vereinfacht und beschleunigt, doppelte Regelungen fallen weg, und nationale Vorschriften, die über die Vorgaben der EU hinausgehen, werden gestrichen. Gleichzeitig setzt der Bund verstärkt auf digitale Abläufe. Profitieren sollen davon Unternehmen, Behörden und Privatpersonen zugleich.

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„Manche Regelungen werden von der Zeit überholt und sind damit überflüssig“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. Man habe sich als Bundesregierung vorgenommen, solche Vorschriften konsequent abzuschaffen oder anzupassen – und genau das setze man nun um. „Ob im Taxi- und Mietwagenverkehr oder beim Gütertransport – überall dort, wo Regeln einfacher werden können, machen wir sie einfacher“, so der Minister weiter.

Besonders greifbar wird die Reform im Taxi- und Mietwagengewerbe. Wer bislang eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erwerben wollte, musste bundesweit einen Fachkundenachweis erbringen, etwa zu Ortskenntnissen oder kaufmännisch-rechtlichen Grundlagen. Diese Pflicht entfällt künftig auf Bundesebene. Stattdessen können die Länder selbst entscheiden, ob solche Nachweise verlangt werden. Für Unternehmen, die dringend Personal suchen, dürfte das den Einstieg neuer Fahrerinnen und Fahrer erleichtern.

Auch auf der Straße greift die Digitalisierung tiefer. Nachweise für den Betrieb von Lang-Lkw dürfen künftig in digitaler Form vorgelegt werden, und immer mehr Behördengänge lassen sich von zu Hause aus erledigen. Bei der internetbasierten Kfz-Zulassung verzeichnet das Ministerium bereits rund zwei Millionen Downloads. Zudem sollen die uneinheitlichen Feiertagsfahrverbote – etwa an Fronleichnam, Allerheiligen oder dem Reformationstag – wegfallen, was der Logistikbranche unnötige Standzeiten erspart und faire Wettbewerbsbedingungen schafft.

Auf der Schiene werden Eisenbahnunternehmen von überholten Genehmigungs- und Dokumentationspflichten befreit. Beförderungsbedingungen lassen sich künftig anpassen, ohne dass jedes Mal eine staatliche Genehmigung nötig ist – der Verbraucherschutz für Fahrgäste bleibt dabei nach Angaben des Ministeriums unangetastet. In der Binnenschifffahrt wiederum gelten Genehmigungen in bestimmten Fällen automatisch als erteilt, sobald die Behörde nicht innerhalb einer festgelegten Frist reagiert.

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Im Luftverkehr rücken die nationalen Vorschriften enger an europäisches Recht heran, wodurch Sonderregelungen und damit Aufwand für Unternehmen entfallen. Moderne Verfahren in der Flugsicherung sollen den Verkehr im Luftraum effizienter machen und zugleich CO₂-Ausstoß sowie Lärm verringern. Über alle Verkehrsträger hinweg werden außerdem Aufbewahrungsfristen verkürzt, Register modernisiert und veraltete Berichtspflichten gestrichen.

Mit dem Paket setzt die Bundesregierung Vorhaben aus der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung sowie aus dem Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode um. Das Ministerium kündigte an, den Abbau von Bürokratie weiter voranzutreiben und sich auch auf europäischer Ebene für praxistauglichere Regelungen einzusetzen.

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