Im Inneren des Glasfaserhauptverteilers: Die "Adern" aus reiner Glasfaser innerhalb des 'POP's (Point of Presence) von Deutsche Glasfaser. - Bild: Martin Wissen
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Der Weg weg vom alten Kupferkabel hin zur Glasfaser nimmt auf Bundesebene konkretere Formen an. Die Bundesnetzagentur hat ein Regulierungskonzept vorgelegt, das festlegen soll, unter welchen Bedingungen Kupfernetze in Deutschland schrittweise abgeschaltet und durch moderne Glasfasernetze ersetzt werden können.

„Der Wechsel auf Glasfaser ist ein zukunftsorientiertes Internet-Upgrade für Deutschland. Kupfernetze können nur dann abgeschaltet werden, wenn nahezu flächendeckend Glasfaser verfügbar und der Wettbewerb auf den neuen Netzen gesichert ist“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Prozess hin zur späteren Abschaltung des Kupfernetzes solle starten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen – unabhängig davon, welcher Netzbetreiber Glasfaser ausgebaut habe. „Mit dem Regulierungskonzept skizzieren wir unser Zielbild für eine gelingende Kupfer-Glas-Migration. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen früh und ausführlich über alle Schritte des Übergangs auf die modernen Glasfasernetze informiert werden. Sie sollen auch in der Glasfaserwelt zwischen verschiedenen Anbietern und fairen Preisen wählen können.“

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Kern des Konzepts ist ein klar geregelter, wettbewerbsorientierter Übergang zu flächendeckender Glasfaser. Die Bundesnetzagentur betont, dass dafür eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen nötig ist. Der Gesetzgeber müsse der Behörde zusätzliche Instrumente geben, um den Wechsel zu steuern. Dazu legt die Bundesnetzagentur konkrete Vorschläge vor. Ziel ist, allen Unternehmen beim Glasfaserausbau vergleichbare Chancen zu geben, ihre Investitionen zu refinanzieren. Entscheidend sei, wie lange das Kupfernetz als konkurrierende Infrastruktur parallel weiterläuft.

Kupferleitungen sollen nach dem Willen der Behörde nur dann abgeschaltet werden, wenn in einem Gebiet objektive Kriterien erfüllt sind. Dazu gehören die Glasfaserabdeckung und ein funktionierender Dienstewettbewerb. Wer das Glasfasernetz in einem Gebiet gebaut hat, soll dabei keine Rolle spielen. Vorgesehen ist ein regelgebundenes Verfahren, das gesetzlich verankert werden soll. Eine Abschaltung könnte eingeleitet werden, wenn in einem Gebiet eine Mindestversorgung mit Glasfaser und geeignete Vorleistungsangebote für andere Anbieter vorhanden sind.

Konkret nennt die Bundesnetzagentur zwei technische Schwellen. Zum Start des Migrationsprozesses sollen mindestens 80 % der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FttH) versorgt sein. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abschaltung des Kupfernetzes soll grundsätzlich eine flächendeckende Glasfaserversorgung erreicht sein. Außerdem müsse es in jedem Gebiet ein sogenanntes „Open Access“-Angebot geben, also einen Zugang für Drittanbieter zum Glasfasernetz. Dieser Zugang solle in technischer, prozessualer und preislicher Hinsicht einheitlichen Prinzipien folgen.

Auch zeitliche Vorgaben sind Teil des Konzepts. Mindestens 24 Monate vor der tatsächlichen Abschaltung soll die Vermarktung kupferbasierter Angebote enden. Noch einmal mindestens zwölf Monate vor diesem Vermarktungsstopp ist eine offizielle Anzeige zur geplanten Abschaltung des Kupfernetzes vorgesehen. Aus Sicht der Bundesnetzagentur braucht es zudem einen übergeordneten Migrationsplan für die gesamte Bundesrepublik. Dieser Plan soll den vorgesehenen Start des ersten und das avisierte Ende des letzten Migrationsprozesses sowie wichtige Meilensteine enthalten.

Das nun veröffentlichte Regulierungskonzept knüpft an ein Impulspapier der Bundesnetzagentur vom 28. April 2025 an und gilt als nächster Schritt in der Debatte um die regulierte Kupfer-Glas-Migration. Es setzt den Auftrag des BMDS-Eckpunktepapiers vom Oktober 2025 um. Anders als im Papier „Impulse zur regulierten Kupfer-Glas-Migration“ vom April 2025 löst sich die Behörde nun bewusst vom bestehenden Rechtsrahmen. Das Konzept soll einen Beitrag zu den anstehenden Änderungen des europäischen und nationalen Telekommunikationsrechts leisten und sich parallel zu diesen Diskussionen weiterentwickeln.

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Die Bundesnetzagentur beschreibt die Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts für die regulierte Kupfer-Glas-Migration als vielschichtige Aufgabe, die Schritt für Schritt erfolgen müsse und mit der Veröffentlichung des aktuellen Papiers nicht abgeschlossen sei. Alle Akteure sind eingeladen, bis zum 16. März Stellung zu dem Konzept zu nehmen. Das Dokument mit weiteren Informationen ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abrufbar.

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