Kleine Unternehmen und Soloselbstständige im Saarland bekommen in der Frage möglicher Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen deutlich mehr Luft. Die Landesregierung hat die Rückmeldefrist für die vom Bund geforderte Selbstauskunft bis Ende 2026 verlängert und gleichzeitig ein Moratorium für Rückforderungsbescheide verhängt. Damit reagiert das Land auf die wirtschaftliche Belastung, die viele Betroffene durch die Folgen des Iran-Krieges derzeit zusätzlich trifft.
Wirtschaftsminister Jürgen Barke machte deutlich, dass die Maßnahme gezielt jenen helfen soll, die ohnehin unter enormem Druck stehen. „Wir sehen, dass kleine Unternehmen und Soloselbstständige aktuell erneut unter hohem Druck stehen. Denen verschaffen wir mehr Zeit für die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschriebene Überprüfung“, sagte Barke. Konkret bedeutet das: Wer in der Pandemie Soforthilfen erhalten hat, muss zwar weiterhin seinen tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass mitteilen – doch die Frist dafür läuft nun vorerst bis zum Jahresende. Rückforderungsbescheide will das Land in diesem Zeitraum nicht erlassen.
Die Entscheidung hat allerdings eine klare Grenze, denn bei den Soforthilfen handelt es sich um Bundesmittel. Weitergehende Erleichterungen – etwa großzügigere Härtefallregelungen – kann das Saarland nicht im Alleingang beschließen, sondern braucht dafür das Einvernehmen des Bundeswirtschaftsministeriums unter Ministerin Reiche. Barke kündigte an, in Berlin auf eine unbürokratische Lösung zu drängen: „Das ist angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Situation von vielen Kleinunternehmen und Soloselbstständigen ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft.“ Bereits in der vergangenen Woche hatte er sich in einem Schreiben an die Bundeswirtschaftsministerin für mehr Flexibilität eingesetzt.
Das Thema ist für das Saarland nicht neu. Schon während der Koalitionsverhandlungen hatte sich die Landesregierung für Erleichterungen bei der Rückabwicklung der Corona-Hilfen starkgemacht. Nun erhöht sie den Druck auf den Bund noch einmal. Barke stellte klar, dass das Land sämtliche Erleichterungen umsetzen werde, die das Bundeswirtschaftsministerium genehmigt und die nicht zusätzlich den Landeshaushalt belasten. Damit positioniert sich die saarländische Regierung als Anwalt der Betroffenen, ohne finanzielle Zusagen zu machen, die über den eigenen Handlungsspielraum hinausgehen.
Für die Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfen heißt das zunächst: abwarten und die Post im Blick behalten. Das Wirtschaftsministerium will alle Betroffenen per E-Mail über das weitere Vorgehen informieren. Bis dahin gilt die verlängerte Frist, und kein Rückforderungsbescheid wird verschickt. Ob der Bund den Forderungen aus dem Saarland nach großzügigeren Regelungen nachkommt, dürfte sich in den kommenden Wochen zeigen – für viele Kleinunternehmer und Soloselbstständige eine Frage von existenzieller Bedeutung.




















