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Der Bund gibt dem Schienengüterverkehr einen kräftigen Schub: Bis zu 84 Millionen Euro zusätzlich fließen künftig in die Förderung des sogenannten Einzelwagenverkehrs. Darauf haben sich das Bundesverkehrsministerium und das Bundesfinanzministerium verständigt. Für das laufende Jahr steht damit ein Gesamtvolumen von bis zu 384 Millionen Euro bereit.

Hinter dem sperrigen Begriff Einzelwagenverkehr verbirgt sich ein System, das viele Unternehmen dringend brauchen. Statt komplette Ganzzüge zusammenzustellen, lassen sich hier auch einzelne Waggons und kleinere Gütermengen über die Schiene transportieren. Das bindet Betriebe in der Fläche an das Netz an – auch dort, wo sich große Zugverbände nicht rechnen würden.

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Genau darin sieht Bundesverkehrsminister Steffen Bilger den entscheidenden Punkt. Die Förderung sei „eine wichtige Säule für einen wettbewerbsfähigen Schienengüterverkehr in unserem Land“, betonte er. Gemeinsam mit Finanzminister Lars Klingbeil habe man sich darauf verständigt, die Mittel „noch in diesem Jahr um bis zu 84 Mio. Euro erhöhen zu können“.

Möglich wird die Aufstockung durch die Nutzung sogenannter Ausgabenreste, also bereits eingeplanter, aber noch nicht verbrauchter Haushaltsmittel. Bilger sprach von einer raschen und guten Lösung und dankte dem Finanzminister ausdrücklich für die unkomplizierte Zusammenarbeit. Das Verkehrsministerium will die weiteren Umsetzungsschritte nun zügig angehen, damit die zusätzlichen Gelder tatsächlich am Markt ankommen.

Der Hintergrund: Der Einzelwagenverkehr gilt als besonders aufwändig und teuer, weil jeder Waggon einzeln rangiert und zu Zügen zusammengestellt werden muss. Für die Wirtschaft ist er dennoch unverzichtbar. Ohne staatliche Unterstützung droht dieser Teil des Systems unrentabel zu werden – mit der Folge, dass Transporte wieder auf die Straße abwandern könnten.

Die Zahlen unterstreichen die Bedeutung: Rund 18 Prozent des gesamten Schienengüterverkehrs entfallen auf den Einzelwagenverkehr. Über 2.000 Güterverkehrsstellen im ganzen Land werden auf diese Weise bedient. Vor allem Branchen wie die Stahl-, Chemie- und Automobilindustrie sind auf dieses Netz angewiesen. Die Förderrichtlinie ist wettbewerbsorientiert angelegt und steht allen Eisenbahnverkehrsunternehmen offen – sowohl auf dem bundeseigenen als auch auf dem nicht bundeseigenen Schienennetz.

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Mit der Aufstockung verfolgt die Bundesregierung ein doppeltes Ziel. Zum einen sollen die Verkehrsunternehmen finanziell entlastet und das Angebot in der Fläche gesichert werden. Zum anderen geht es um mehr Klimaschutz, indem zusätzliche Gütermengen von der Straße auf die deutlich umweltfreundlichere Schiene verlagert werden.

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