Blieskastel_Baumschutz
Foto Jens Welsch/Stadt Blieskastel: Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener, Erster Beigeordneter Georg Josef Wilhelm und Beigeordnete Brigitte Adamek-Rinderle (v.l.)
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Seit Jahresbeginn ist der Schutz und vor allem auch die Erhaltung von Bäumen, die in der Zuständigkeit der Stadt Blieskastel liegen, schriftlich fixiert worden. In einer eigens dafür erlassenen Dienstanweisung, die Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener gemeinsam mit ihren beiden Beigeordneten Georg Josef Wilhelm und Brigitte Adamek-Rinderle aufgestellt und erarbeitet hat, wird nun der Schutz-zweck klar definiert. Darin heißt es wörtlich: „Wesentlicher Schutzzweck dieser Dienstanweisung ist die Bestanderhaltung der Bäume zur Sicherstellung der Leis- tungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Sicherung der Lebensstätten für die Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes. Dies betrifft insbesondere auch historische Erwägungen sowie stadt- und ortsbildprägende Bäume im Einzelfall.“

Bürgermeisterin Annelie Faber-Wegener: „Es bleibt aber nicht nur bei der Definition von Zielen, das wäre mir und meinen beiden Beigeordneten zu wenig gewesen, es wird darin auch klar ein Verfahren zur Umsetzung der Regelungen schriftlich statuiert und die Anwendung von Fachrichtlinien zur Pflicht gemacht.“

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Umfassendes Regelwerk

In der Tat umfasst die Dienstanweisung neben ihren verwaltungsjuristischen Statuten ein sehr ausdifferenziertes Formular, die Regelungsvorgaben der maßgeblichen Berufsgenossenschaft und zwei Fachrichtlinien der Forschungsgesellschaft für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau, und zwar die „Baumkontrollrichtlinie“ und die „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinie für Baumpflege“. Rundum also ein Werk mit weit über 100 Seiten.

Bürger werden nicht beeinträchtigt

„Wichtig ist mir festzuhalten, dass die Bürgerinnen und Bürger von Blieskastel durch die jetzige Regelung nicht beeinträchtigt werden. Die Landschafts- und Gartenpflege im privaten Umfeld unterliegt den bisherigen und unveränderten Bedingungen, die seither ohnehin schon gelten.“, so die Verwaltungschefin. In der Dienstanweisung heißt es dann auch folgerichtig: „Adressat für Maßnahmen im Rahmen dieser Dienstanweisung ist die Stadt Blieskastel in Bezug auf die Bäume, die außerhalb der Wälder im Eigentum oder Verfügungsbestand der Stadt Blieskastel liegen. Alle Verwaltungsorganisationseinheiten haben im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche daran mitzuwirken, dass der Schutzzweck erreicht werden kann.“

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Gegenstand der Beurteilungen sind demnach Feststellungen zur Notwendigkeit von Totholzentnahmen, Kronenpflege und Kronensicherheitsschnitten, die verkehrssi- cherheitstechnischen Kontrollen, die Feststellung von baumgefährdenden Zuständen im Umfeld und die Ermittlung erforderlicher Maßnahmen durch den Baubetriebshof bzw. einen technischen Verwaltungshelfer oder beauftragten Dritten.

Auch historische Aspekte werden berücksichtigt

„Das über die Landesgrenzen hinaus bekannte und geschätzte Flair Blieskastels als Barockstadt an der Blies, verdankt dieses nicht nur allein seiner schönen Lage am Fuße des Schlossberges am Flusslauf, dem Ambiente, das ihr durch ihre schönen Häusern und Bauten verliehen wird, sondern eben auch einer gewachsenen histori- schen Baumkultur an den verschiedensten Standorten, die es ebenso zu schützen wie zu erhalten gilt.“, so die Bürgermeisterin und ihre beiden Beigeordneten überein- stimmend.

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