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Ab sofort wird Bahnfahren auf dem Netz der DB InfraGO AG etwas teurer – aber deutlich weniger, als es zeitweise im Raum stand. Die Bundesnetzagentur hat die neuen Trassenentgelte für die Netzfahrplanperiode 2025/2026 festgelegt und damit die Konditionen bestimmt, zu denen Zugfahrten im kommenden Fahrplanjahr abgerechnet werden.

„Die Entgelte für Eisenbahnverkehre sind zuletzt stark gestiegen. Dieser Anstieg konnte jetzt für das kommende Jahr gebremst werden. Die Entgelte bleiben vergleichsweise stabil“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Grundlage dafür ist das „Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes“, das der Bundestag im November beschlossen hat. Es soll verhindern, dass steigende Kosten der DB InfraGO AG vollständig auf die Eisenbahnverkehrsunternehmen durchschlagen.

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Kern der Entscheidung ist die sogenannte Obergrenze der Gesamtkosten, die die Bundesnetzagentur jedes Jahr für das Schienennetz der DB InfraGO AG festlegt. Nach Prüfung der von dem Unternehmen vorgelegten Zahlen setzte die Behörde diese Obergrenze für die Netzfahrplanperiode 2025/2026 auf 6.991 Mio. Euro fest. Ohne weitere Anpassungen hätte die Obergrenze regulär bei 7.073 Mio. Euro gelegen. Die DB InfraGO AG hatte jedoch deutlich höhere Kosten geltend gemacht und eine Obergrenze von 9.290 Mio. Euro angestrebt.

Ein wesentlicher Kostentreiber sind Eigenkapitalzuführungen des Bundes in den Jahren 2024 und 2025. Sie ersetzen frühere Zuwendungen, die über die Deutsche Bahn AG an die DB InfraGO AG geflossen waren, und sollen Instandhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen im Netz finanzieren. Solche über Eigenkapital finanzierten Maßnahmen gelten als kostenrelevant, weil sie zu Abschreibungen und einem Gewinnanspruch auf das eingesetzte Kapital führen. Das neue Gesetz begrenzt diesen Gewinnanspruch nun auf einen festen Wert von 1,9 Prozent. Nach Angaben der Bundesnetzagentur senkt allein diese Vorgabe die Obergrenze der Gesamtkosten um fast 700 Mio. Euro gegenüber den von der DB InfraGO AG angemeldeten Kosten.

Weitere Kostensteigerungen resultieren aus höheren Instandhaltungsaufwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit der laufenden Generalsanierung des Netzes. Der Bund hat dazu im Nachtrag zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) zusätzliche Mittel bereitgestellt. Ein erheblicher Teil der von der DB InfraGO AG geltend gemachten Kosten wurde von der Bundesnetzagentur jedoch nicht anerkannt, weil sie nach Einschätzung der Behörde aus der Risikosphäre des Unternehmens stammen.

Aus der nun festgelegten Obergrenze ergeben sich im Durchschnitt Entgeltsteigerungen von rund 2,4 Prozent gegenüber 2025. Ursprünglich hatte die DB InfraGO AG Entgelte beantragt, die gemittelt über alle Verkehrsdienste etwa 16 Prozent über dem Niveau von 2025 gelegen hätten. Im Schienenpersonennahverkehr steigen die Trassenentgelte nun um 3 Prozent. Diese Erhöhung entspricht der gesetzlich festgeschriebenen Entwicklungsrate für den Nahverkehr, der sogenannten Trassenpreisbremse, die weiterhin gilt. Im Schienenpersonenfernverkehr sinken die Entgelte im Schnitt um etwa 1,2 Prozent, während im Schienengüterverkehr eine Steigerung von rund 5,8 Prozent gegenüber den aktuellen Entgelten vorgesehen ist.

Zugleich wurden Vergünstigungen genehmigt, die Eisenbahnverkehrsunternehmen entlasten sollen, deren Züge wegen der Generalsanierungen umgeleitet werden müssen. Die Bundesnetzagentur hat das Entgeltgenehmigungsverfahren in diesem Jahr nicht innerhalb der üblichen Fristen abgeschlossen, sondern im Einvernehmen mit dem Sektor bis kurz vor Beginn der Netzfahrplanperiode verlängert. So blieb Zeit, das Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes zu verabschieden. Die genehmigten Entgelte bilden nun die Grundlage für den Netzfahrplan 2025/2026, der am 14. Dezember 2025 startet.

Rechtlich ist die Entscheidung noch nicht endgültig. Der Beschluss der zuständigen Beschlusskammer ist nicht bestandskräftig. Zudem befasst sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vorabentscheidungsverfahren mit Klagen der DB InfraGO AG und mehrerer Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr. Die Unternehmen kritisieren, dass die gesetzlich vorgegebenen stabilen Entgelte im öffentlich finanzierten Nahverkehr im Gegensatz zu den stark gestiegenen Entgelten im privatwirtschaftlichen Fern- und Güterverkehr stehen. Mit einer Entscheidung des EuGH wird im ersten Halbjahr 2026 gerechnet.

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