Ein Jahr, in dem keine einzige Ausschreibung für Windenergie auf See stattfinden kann – dieses Szenario markiert den Tiefpunkt einer Entwicklung, vor der die Branche seit Langem gewarnt hatte. Mit dem Ende der Verbändeanhörung zur Novelle des WindSeeG appelliert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) nun eindringlich an die Politik, die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen und die Grundlagen für einen widerstandsfähigen Offshore-Sektor neu zu justieren.
Der Ausgangspunkt der Debatte ist ernüchternd. Bereits im vergangenen August blieb eine Ausschreibungsrunde vollständig ohne Gebote, in diesem Jahr können gar keine Ausschreibungen mehr durchgeführt werden. Aus Sicht des Verbandes handelt es sich dabei nicht um Zufall, sondern um das Ergebnis eines Ausschreibungsdesigns, das den realen Anforderungen der Projekte nie gerecht wurde. Warnungen aus der Praxis habe man über Jahre hinweg schlicht überhört.
Dennoch hält der BEE das übergeordnete Ziel für erreichbar. „Trotz der aktuellen Verzögerungen ist es jedoch noch nicht zu spät, das Ausbauziel von 70 GW 2045 zu erreichen“, betont Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Verbands. Voraussetzung sei ein international wettbewerbsfähiger und belastbarer Investitionsrahmen. Konkret plädiert sie für zweiseitige Differenzverträge und einen klaren Fokus auf die tatsächliche Umsetzung der Projekte – anstelle des bisherigen Systems ungedeckelter, negativer Gebote.
Kritisch beurteilt der Verband die geplante Absenkung der Mindestvolumen in den Ausschreibungen. Wer in die notwendige Infrastruktur investieren solle, brauche vor allem eines: Verlässlichkeit. Ohne stabile Rahmenbedingungen, so das Argument, blieben die erforderlichen Investitionen aus.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den im Net Zero Industry Act (NZIA) vorgesehenen Resilienzausschreibungen. Diese müssten so gestaltet werden, dass sie die europäische Wertschöpfung im internationalen Wettbewerb stärken und zugleich die Sicherheit des Systems gewährleisten. Ausgeschriebene Projekte sollen dafür klare Kriterien erfüllen – von den Vorgaben zur Cybersicherheit gemäß der NIS2-Richtlinie über die nachweisbare Fähigkeit zur fristgerechten Fertigstellung bis hin zu einem Nachhaltigkeitskriterium zur CO2-Vermeidung.
Hinzu kommt für zentral voruntersuchte Flächen ein verbindliches Resilienzkriterium, das kritische Abhängigkeiten von einzelnen Drittstaaten bei Anlagen und wesentlichen Komponenten begrenzen soll. Das zugehörige Durchführungsgesetz ist bereits seit Oktober 2025 in Kraft. Für Heinen-Esser reicht das jedoch nicht: „Wir brauchen dringend Bewegung im Prozess. Deutschland ist spät dran mit der Umsetzung.“
Die Bedeutung des Themas reicht dabei weit über die Energieerzeugung hinaus. Offshore-Windenergie sichere Wertschöpfung in Europa und sei ein zentraler Baustein für den Wasserstoffhochlauf, so die Verbandspräsidentin. Ihr Ausbau müsse deshalb entschlossen vorangetrieben werden. Für eine vertiefte Analyse des Gesetzentwurfs verweist der BEE auf die Stellungnahme der Stiftung OFFSHORE Windenergie.





















