Sauberes Grundwasser oder ein neues Verfahren vor der EU-Kommission: An dieser Weichenstellung entscheidet sich für die deutsche Wasserwirtschaft die aktuelle Reform des Düngegesetzes. Bei einer Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages hat der Branchenverband BDEW deutlich gemacht, wo aus seiner Sicht die entscheidenden Schwachstellen liegen.
„Entscheidend ist, dass das Düngegesetz einen verlässlichen Rahmen schafft und dazu geeignet ist, Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft im Sinne der europäischen Nitratrichtlinie zu schützen“, erklärte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer für den Bereich Wasser und Abwasser beim BDEW. Der Verband pocht darauf, dass am Ende tatsächlich weniger Stickstoff in Grund- und Oberflächengewässer gelangt.
Kernpunkt der Kritik ist die Frage, wie sich Nährstoffflüsse in den Betrieben überhaupt nachvollziehen lassen. Nur mit Transparenz über die tatsächlichen Mengen, so das Argument, könnten Nitrateinträge dauerhaft gesenkt werden. Weyand verweist dabei auf ein Instrument, das der Verband für unverzichtbar hält: die verbindliche, belegbasierte betriebliche Nährstoffbilanzierung.
Genau dieses Werkzeug erlaube es, Stickstoffüberschüsse nachvollziehbar zu erfassen und Belastungen jenen zuzuordnen, die sie verursachen. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Wirkungsmonitoring könne diese Funktion aus Sicht des BDEW nicht übernehmen. Es bleibe damit eine spürbare Lücke bei der verursachergerechten Zuordnung.
Hinzu kommt ein ungelöstes juristisches Problem. Mehrere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts seien bislang nicht umgesetzt worden, mahnt der Verband. Besonders drängend sei die Frage der sogenannten roten Gebiete, jener besonders mit Nitrat belasteten Flächen, deren Ausweisung im Einklang mit der europäischen Nitratrichtlinie stehen müsse. Rechtssicherheit sei hier überfällig.
Die Konsequenzen eines weiteren Aufschubs benennt Weyand unmissverständlich. Wer die Nitratrichtlinie jetzt nicht wirksam umsetze, riskiere nicht nur anhaltend hohe Belastungen der Gewässer, sondern auch, dass die EU-Kommission ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wieder aufnehme. Offen bleibe zudem, wie ein wirksames nationales Nitrat-Aktionsprogramm konkret auf den Weg gebracht werden solle. Erfolgreich, so das Fazit des Verbands, könne ein solches Programm nur sein, wenn am Ende die Nitrateinträge tatsächlich sinken.



















