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In der energiepolitischen Debatte um die Zukunft der Stromnetze rückt ein technisches Detail zunehmend in den Fokus: die sogenannten Einspeisenetzentgelte. Vor einem Workshop der Bundesnetzagentur am 17. Februar 2026 hat sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nun klar positioniert – und warnt vor dynamischen Entgelten für Stromerzeuger.

Ausgangspunkt ist ein von der Bundesnetzagentur vorgestelltes Modell, das vorsieht, Netzentgelte nicht nur von Verbrauchern, sondern auch von Einspeisern zu erheben und diese Entgelte dynamisch zu gestalten. Ziel der Behörde ist es, Systemkosten zu senken und die vorhandenen Netze besser auszulasten. Der BDEW teilt nach eigenen Angaben diese grundsätzliche Zielrichtung, stellt aber die vorgeschlagene Ausgestaltung infrage.

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„Wir teilen das Ziel der Bundesnetzagentur, Systemkosten zu senken und das Netz effizienter auszulasten und bringen selbst konstruktive Vorschläge ein“, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Entscheidend sei jedoch, „dass neue Instrumente nicht quer zu laufenden Gesetzgebungsprozessen stehen“. Die Überlegungen zu dynamischen Einspeisenetzentgelten müssten aus Sicht des Verbandes konsistent mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem sogenannten Netzpaketprozess ausgestaltet werden. Parallel laufende Regelungen dürften keine neuen Unsicherheiten und vermeidbaren Kosten erzeugen.

Positiv bewertet der Verband, dass für bestehende Anlagen ein Vertrauensschutz vorgesehen ist. Für Anlagen, die unter den aktuell geltenden Rahmenbedingungen errichtet wurden, sollen demnach keine nachträglichen Verschlechterungen eintreten. „Gut ist, dass für Bestandsanlagen auf Basis der heute geltenden Rahmenbedingungen ein wirksamer Vertrauensschutz vorgesehen ist. Das ist zentral für die Akzeptanz der Energiewende und für Kapitalgeber bzgl. der Finanzierung von Erneuerbaren Energien-Anlagen und eine Forderung des BDEW“, so Andreae.

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In der Sache lehnt der Verband die Einführung von Einspeisenetzentgelten jedoch ab. „Nur auf den ersten Blick scheint es logisch, Netzentgelte für Einspeiser zu erheben, dennoch gibt es gute Gründe, warum die Energiewirtschaft Einspeisenetzentgelte als wenig zielführend erachtet“, erklärte Andreae. Der erwartbare Nutzen stehe „in keinem sinnvollen Verhältnis zum Aufwand“. Nach Einschätzung des BDEW würden Einspeisenetzentgelte die Komplexität, die Kosten und den bürokratischen Aufwand deutlich erhöhen und zugleich Erzeugern die Planungs- und Investitionssicherheit nehmen. Daher lehne die Energiewirtschaft die von der Bundesnetzagentur bekanntgegebenen Orientierungspunkte für die Einführung solcher Entgelte ab.

Stattdessen verweist der Verband auf andere Möglichkeiten, um die Systemkosten im Stromnetz zu senken. Maßnahmen müssten plan- und kalkulierbar sein, eine verlässliche Wirkung entfalten und dürften in der Umsetzung nicht zu einem „bürokratischen Bremsklotz“ werden. Als Beispiel nennt der BDEW den Baukostenzuschuss. Dieses Instrument sei „sinnvoll und einfach zu handhaben“ und könne zu lokaler Steuerung und Kostenoptimierung beitragen. Gemeint sind räumlich differenzierte, einmalig zu erhebende Zuschüsse, mit denen Einspeiser an den Kosten für den Netzausbau beteiligt werden.

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Der Baukostenzuschuss ist nach Angaben des Verbandes bereits auf der Verbraucherseite etabliert. Eine solche Einmalzahlung im Rahmen von Investitionsentscheidungen biete für Anlagenbetreiber und Banken eine bessere Kalkulationsgrundlage als schwankende Einspeisenetzentgelte. Bei regionaler Differenzierung entstehe zudem eine Anreizwirkung auf die Standortwahl, erklärte Andreae. Aus Sicht des BDEW könnte dieses Modell damit einen Beitrag leisten, den Netzausbau gezielter zu steuern, ohne zusätzliche Unsicherheiten für Investitionen in erneuerbare Energien zu schaffen.

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