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Der Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bekommt einen weiteren formalen Zwischenschritt: Die Bundesnetzagentur hat eine schriftliche Anhörung gestartet, die klären soll, wie bestimmte Funkfrequenzen künftig gemeinsam genutzt werden können. Im Mittelpunkt steht dabei der vierte Mobilfunknetzbetreiber 1&1 und die Frage, wie er Zugang zu Frequenzen unterhalb von 1 GHz erhält.

Auslöser der Anhörung ist eine frühere Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Verlängerung von Frequenznutzungsrechten. Den drei etablierten Netzbetreibern Telekom, Telefónica und Vodafone waren Nutzungsrechte in den Bereichen 800, 1800 und 2600 MHz verlängert worden. Gleichzeitig wurden sie verpflichtet, auf Nachfrage mit 1&1 über eine kooperative, gemeinsame Nutzung gleichwertiger Funkfrequenzen unterhalb von 1 GHz in den Ausbaugebieten von 1&1 zu verhandeln.

„Mit der Anhörung setzen wir die Auflagen der Entscheidung zur Verlängerung von Frequenznutzungsrechten durch. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit sich zu möglichen Änderungen der Frequenzzuteilungen zu äußern“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Dies ist ein wichtiger weiterer Baustein für den zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland und die Etablierung des vierten Netzbetreibers.“ Die Behörde knüpft damit direkt an die Bedingungen an, die sie bei der Verlängerung der Frequenzen festgelegt hatte.

Vorgesehen war ursprünglich, dass die Unternehmen sich bis spätestens 31. Dezember 2025 auf eine Lösung einigen. Für den Fall, dass die Verhandlungen scheitern, hatte sich die Bundesnetzagentur ausdrücklich vorbehalten, eine kooperative, gemeinsame Nutzung anzuordnen. Genau an diesem Punkt setzt die nun gestartete Anhörung an: Da die Gespräche zwischen den Netzbetreibern bislang zu keiner Vereinbarung geführt haben, prüft die Behörde, ob sie selbst eine solche Mitnutzung anordnen soll.

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Die Anhörung richtet sich an sogenannte interessierte Kreise, also insbesondere an Unternehmen und Institutionen, die von einer möglichen Anordnung betroffen sein könnten oder fachlich dazu Stellung nehmen wollen. Bis zum 18. März 2026 können sie schriftlich ihre Positionen einreichen. Im Anhörungspapier geht es um mehrere Kernfragen: ob eine Anordnung der kooperativen Mitnutzung überhaupt erforderlich ist, in welcher Form sie gegebenenfalls umgesetzt werden soll und welchem oder welchen Mobilfunknetzbetreiber/n eine solche Verpflichtung auferlegt werden könnte.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur soll das Verfahren auch für mehr Transparenz bei den Inhalten der Frequenzzuteilungen der öffentlichen Mobilfunknetze sorgen. Die Anhörung ist damit Teil eines größeren Rahmens, in dem die Behörde die Bereitstellung von Mobilfunkfrequenzen organisiert und reguliert. Weitere Informationen zu den laufenden Verfahren rund um mobiles Breitband stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite unter www.bundesnetzagentur.de bereit.

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