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Der Bundestag steht kurz davor, eine der zentralen Weichen für die künftige Stromversorgung zu stellen. Die Regierungsfraktionen haben sich auf Änderungen am Kraftwerkssicherungsgesetz (StromVKG) geeinigt – und beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sorgt das für spürbare Erleichterung. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, spricht von einem „wichtigen und guten Signal“.

Hinter dem sperrigen Kürzel steckt eine grundsätzliche Frage: Wie bleibt das Stromnetz stabil, während Deutschland aus der Kohle aussteigt? Andreaes Antwort fällt eindeutig aus. „Wir brauchen den Zubau gesicherter Leistung“, betont sie und bringt die Logik auf eine einprägsame Formel: „Dieses Gesetz ist ein ‚Einstieg vor Ausstieg‘.“

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Konkret geht es um den Bau flexibler, wasserstofffähiger Gaskraftwerke. Sie sollen dann einspringen, wenn Wind und Sonne nicht ausreichen. Doch der BDEW denkt weiter als nur an neue Kraftwerke. Für die Versorgungssicherheit brauche es ebenso Speicher, mehr Flexibilität im System und ein durchdachtes Demand Side Management, also die gezielte Steuerung des Verbrauchs. Mehrere Ausschreibungsrunden sollen genau das absichern – eingebettet in einen Kapazitätsmarkt, der laut Andreae nun „zügig auf den Weg gebracht werden muss“.

Entscheidend ist für den Verband das Tempo. Das Gesetz müsse in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause tatsächlich beschlossen werden. Beim umstrittenen Langzeitkriterium, das früher als 10-1-10-Regelung firmierte, sieht Andreae mit dem neuen Vorschlag einen „vernünftigen tragfähigen Kompromiss“ erreicht.

Ein weiterer Punkt dürfte Investoren aufhorchen lassen: Der Höchstgebotswert in den Auktionen steigt auf 244.000 Euro pro Megawatt reduzierter Leistung. Dieser Schritt sei nötig, weil zuletzt die Anforderungen an die Momentanreserve und die Preise für einzelne Komponenten stark gestiegen seien. Höhere Gebotsgrenzen sollen die Wirtschaftlichkeit der Investitionen sichern und zugleich den Wettbewerb sowie die Vielfalt der Akteure in den Ausschreibungen erhalten.

Auch die geografische Verteilung ist geregelt. Ein Drittel der Ausschreibungsmenge soll in den netztechnischen Norden fließen, zwei Drittel in den Süden. Für den sicheren Betrieb des Stromsystems in ganz Deutschland sei das ein wichtiges Signal, so der BDEW. Nun liegt der Ball allerdings nicht mehr allein in Berlin: Andreae appelliert an die EU-Kommission, das StromVKG nach der Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat zeitnah beihilferechtlich zu genehmigen. Nur so könnten die ersten beiden Ausschreibungen im September und Dezember 2026 wie geplant rechtssicher stattfinden.

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