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Bund, Länder und Kommunen können Open-Source-Software künftig auf Grundlage einheitlicher Vertragsbedingungen beschaffen – rechtssicher und ohne den bislang üblichen Flickenteppich individueller Regelungen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und der Digitalverband Bitkom haben sich auf gemeinsame Standards geeinigt, die mit der Veröffentlichung am 20. März 2026 in Kraft treten. Der IT-Planungsrat hatte dem Vertragswerk bereits im November zugestimmt.

Konkret geht es um die sogenannten Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen, kurz EVB-IT. Dieses Regelwerk, das seit Jahren gemeinsam von öffentlicher Hand und Wirtschaft weiterentwickelt wird, erhält nun erstmals durchgängige Open-Source-Klauseln für verschiedene Vertragstypen. Je nach Konstellation werden die Regelungen direkt in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebettet oder über Optionen im jeweiligen Vertragsmuster abgebildet. Bei neuen Softwareentwicklungsprojekten gilt die Bereitstellung als Open Source künftig sogar als Standardvorgabe.

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„Einheitliche Vertragsstandards beschleunigen die öffentliche IT-Beschaffung und machen sie rechtssicherer“, betonte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Open Source könne dazu beitragen, Abhängigkeiten zu reduzieren und die digitale Souveränität zu stärken. Zugleich verwies er darauf, dass es dafür auch bundesweit einheitliche IT-Architekturstandards, einen professionellen Betrieb sowie einen funktionsfähigen, wettbewerbsorientierten Markt brauche. Staatssekretär Markus Richter aus dem Digitalministerium ordnete die modernisierten Vertragsbedingungen als „entscheidenden Hebel“ ein, um Open-Source-Lösungen flächendeckend in der Verwaltung zu verankern. Durch die Digitalisierung der Vertragsmuster würden Grundlagen für schnellere und zukunftsfähige Beschaffungsprozesse geschaffen.

Dabei bleibt die Wahlfreiheit ausdrücklich erhalten. Öffentliche Auftraggeber sind nicht gezwungen, ausschließlich auf quelloffene Lösungen zu setzen. Proprietäre Software lässt sich weiterhin beschaffen, wenn der konkrete Bedarf es erfordert. Die neuen Regelungen schaffen lediglich einen klaren Rahmen, innerhalb dessen Open Source gezielt ausgewählt werden kann, ohne dass sich eine Behörde auf eine einzige Technologie- oder Lizenzlogik festlegen muss. Gerade für kleinere Kommunen, denen bislang oft die juristische Expertise für individuelle Open-Source-Verträge fehlte, dürfte das eine spürbare Erleichterung sein.

Ein weiteres Novum betrifft die Transparenz der eingesetzten Software. Die aktualisierten EVB-IT enthalten erstmals praxisnahe Optionen für die Übergabe einer sogenannten Software Bill of Materials, also einer strukturierten Auflistung aller Softwarekomponenten und deren Abhängigkeiten. Damit lässt sich nachvollziehbar dokumentieren, woraus eine Anwendung besteht – ein Aspekt, der für Sicherheit, Wartbarkeit und die Steuerung komplexer IT-Landschaften zunehmend an Bedeutung gewinnt. Ergänzend können Vereinbarungen zur Softwarebereitstellung getroffen werden, die die Nachnutzbarkeit entwickelter Lösungen verbessern sollen.

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Die Vertragsmuster stehen ab sofort kostenfrei auf der Plattform evb-it.gov.de zur Verfügung. In den Verhandlungen, die dem Vertragswerk vorausgingen, vertrat der Bitkom die Anbieterseite, während das Digitalministerium die Interessen der öffentlichen Auftraggeber bündelte. Dass beide Seiten sich auf einen gemeinsamen Standard einigen konnten, gilt als Signal dafür, dass die oft beschworene digitale Souveränität der Verwaltung nicht nur politisches Schlagwort bleibt, sondern in handfeste Beschaffungsregeln übersetzt wird. Ob die neuen Muster tatsächlich den erhofften Schub für Open Source in Behörden bringen, wird sich allerdings erst zeigen, wenn Vergabestellen sie in der Praxis anwenden – und dabei auf einen Markt treffen, der die entsprechenden Lösungen auch liefern kann.

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