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Wie gehen Gasnetzbetreiber mit den Kosten um, die entstehen, wenn Leitungen stillgelegt oder zurückgebaut werden müssen? Auf diese Frage liefert die Bundesnetzagentur nun erstmals eine regulatorische Antwort. Mit ihrer Festlegung namens BRÜCKEN definiert die Behörde einen Rahmen dafür, wie die im Zuge der Gasnetztransformation anfallenden Rückstellungen künftig berücksichtigt werden.

Der Branchenverband BDEW begrüßt den Schritt ausdrücklich. „Mit der Festlegung BRÜCKEN schafft die Bundesnetzagentur erstmals einen Rahmen, wie die im Zuge der Gasnetztransformation entstehenden Rückstellungsaufwendungen der Gasnetzbetreiber für Stilllegungen und unvermeidbaren Rückbau regulatorisch berücksichtigt werden können“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Die Behörde erkenne damit den erheblichen Handlungsbedarf an und stärke die Planungssicherheit für die Netzbetreiber.

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Konkret geht es um erhebliche finanzielle Reserven. Neben Weiternutzungspotenzialen durch Biomethan und Wasserstoff müssen die Betreiber Vorsorge für Stilllegungen und in bestimmten Fällen auch für den unvermeidbaren Rückbau von Infrastruktur treffen. Die neue Regelung sorgt dafür, dass ab 2025 Zuführungen zu und Auflösungen von Rückstellungen als Kostenanteile gelten, die nicht dem Effizienzvergleich unterliegen. Ab der 5. Regulierungsperiode werden sie regulatorisch abgebildet.

Dieser Punkt hat für die Branche besonderes Gewicht. Weil die Transformation der Gasnetze regional sehr unterschiedlich verläuft, hätten unberücksichtigte Kosten den Effizienzvergleich zwischen den Betreibern verzerren können. Genau das verhindert die Festlegung. Positiv wertet der BDEW zudem, dass die Bundesnetzagentur auf direkte Anreizinstrumente verzichtet: Ein zunächst im Eckpunktepapier vorgesehener pauschaler Abschlag von zehn Prozent auf Auflösungsbeträge ist damit vom Tisch. Stattkommen können sachgerechte, insbesondere mengenbasierte Rückstellungszuführungen nun grundsätzlich auch regulatorisch anerkannt werden.

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Trotz der Zustimmung sieht Andreae weiteren Klärungsbedarf. Es gebe keinen sachlichen Grund, zwischen der Bildung von Rückstellungen und den bereits laufenden Aufwänden zu unterscheiden. Beide Kostenarten würden durch dieselben externen Faktoren bestimmt und entzögen sich weitgehend dem Einfluss der Netzbetreiber. Als Beispiel nennt sie die steigende Zahl von Hausanschlusstrennungen sowie die gesetzlich angedachte Vorgabe, dass die Betreiber diese Kosten tragen sollen.

Damit bleibt die Festlegung aus Sicht des Verbandes ein wichtiger, aber eben nur ein einzelner Baustein. Die eigentliche Herausforderung reiche über die Frage der Rückstellungen hinaus. Entscheidend werde sein, dass Regulierung und gesetzliche Rahmenbedingungen künftig konsistent ineinandergreifen, damit notwendige Investitionen möglich bleiben und die Transformation für die Kunden bezahlbar ist. Mit Blick auf die Investitionsfähigkeit fordert der BDEW, dass die Regulierungsbehörde vor allem die Kapitalverzinsung deutlich anhebt, um marktgerechte Bedingungen für den Umbau der Gasnetze zu schaffen.

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