Wer eine Frau bedroht, schlägt oder verfolgt, soll künftig damit rechnen müssen, dass jeder Schritt zählt. Mit diesem klaren Ziel vor Augen hat das Saarland als erstes Bundesland den neu gefassten Staatsvertrag zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung unterzeichnet. Damit wird der Weg frei für den bundesweiten Einsatz der sogenannten Fußfessel im Familienrecht nach dem „Spanischen Modell“.
Kernstück der Neuregelung ist eine erweiterte Befugnis für die Familiengerichte. Diese können die elektronische Fußfessel künftig in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen anordnen, insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt und beharrlicher Nachstellung. Neu ist dabei vor allem der Schutzmechanismus auf Seiten der Opfer: Stimmt die gefährdete Person zu, erhält sie ein eigenes Gerät, das sie warnt, sobald sich der Täter nähert.
Koordiniert wird die Überwachung zentral über die Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder im hessischen Standort. Diese arbeitet rund um die Uhr und über Landesgrenzen hinweg. Betritt eine überwachte Person eine gerichtlich festgelegte Verbotszone oder unterschreitet sie den angeordneten Mindestabstand, schlägt das System automatisch Alarm. Die Überwachungsstelle warnt dann umgehend die geschützte Person und informiert bei Bedarf die zuständige Polizeibehörde vor Ort.
Justizstaatssekretär Dr. Jens Diener machte deutlich, warum das Saarland hier voranging. „Wer Frauen schlägt, bedroht oder verfolgt, muss wissen: Der Staat schaut hin, und zwar überall in Deutschland und rund um die Uhr“, erklärte er. Das Land habe den Vertrag bewusst als erstes unterzeichnet, „weil wir nicht lange reden, sondern Opfer schützen wollen“. Für Täter sei die Botschaft eindeutig: „Die Fessel sitzt, damit der Abstand bleibt. Wer sich nicht an Schutzanordnungen hält, bekommt das künftig noch stärker zu spüren.“
Die formalen Schritte sind im Saarland bereits abgeschlossen. Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags am 29. Juni 2026 hat der Landtag das entsprechende Zustimmungsgesetz verabschiedet. Der erweiterte Betrieb soll im Juli 2027 anlaufen. Bis dahin gilt es, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den länderübergreifenden Einsatz zu schaffen.
Einen Teil der neuen Möglichkeiten nutzt die saarländische Polizei schon heute. Auf polizeirechtlicher Grundlage kann sie bereits jetzt eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen. Der Staatsvertrag ergänzt dieses Instrument nun um die richterliche Anordnung durch die Familiengerichte und schließt damit eine Lücke im Gewaltschutz. Das Ziel bleibt, dass Betretungs- und Annäherungsverbote nicht nur auf dem Papier stehen, sondern technisch durchsetzbar werden.





















