Symbolbild
Anzeige

Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder sollen im Saarland künftig einen festen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erhalten. Die Landesregierung brachte dazu am Dienstag das Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz in erster Lesung in den Landtag ein. Für die Betroffenen bedeutet das eine spürbare Veränderung: Hilfe wird nicht länger vom Zufall oder von freien Kapazitäten abhängen, sondern verbindlich zustehen.

Frauen- und Sozialminister Magnus Jung ordnete das Vorhaben als Antwort auf ein gesellschaftliches Grundproblem ein. Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt seien, so Jung, „tief verankerte, strukturelle Probleme unserer Gesellschaft“. Mit dem Gesetz werde nicht nur die Unterstützung für betroffene Frauen gestärkt, sondern zugleich eine verlässliche Grundlage für die Arbeit von Frauenhäusern und Beratungsstellen geschaffen.

Anzeige

Ein zentraler Punkt ist die Finanzierung, die das Land übernimmt. Ab 2027 stehen dafür 3,7 Millionen Euro bereit. Damit sollen die bislang oft prekär aufgestellten Einrichtungen eine stabile rechtliche und finanzielle Basis bekommen. Der individuelle Rechtsanspruch auf kostenfreie Schutz- und Beratungsleistungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder greift nach den Plänen ab 2032.

Parallel zur ersten Lesung richtete der Landtag einen begleitenden Antrag an die Landesregierung. Darin geht es um eine Lücke, die das Bundesgesetz offenlässt: den Schutz queerer Menschen. Statistiken belegen, dass Gewalt gegen diese Gruppe zunimmt und sie über alle Gewaltformen hinweg stärker betroffen ist als andere. In früheren Entwürfen auf Bundesebene waren queere Menschen ausdrücklich berücksichtigt, doch zwischen den Fraktionen kam am Ende keine Einigung zustande.

Anzeige

Das Saarland will diese Schutzlücke nun eigenständig schließen. „Ein modernes Gewalthilfesystem muss allen Menschen einen sicheren Zugang zu Beratung und Schutz ermöglichen“, sagte Jung. Als zweites Bundesland nach Berlin plane man deshalb, den gesetzlich versicherten Schutz auch auf queere Menschen auszuweiten. Zusätzlich soll die vorgesehene Bedarfsanalyse die Lage queerer Menschen sowie von häuslicher Gewalt betroffener Männer einbeziehen.

Diese Analyse ist mehr als eine Formalie. Sie soll, wie der Minister betonte, die Grundlage für den weiteren Ausbau der Hilfestrukturen im Land bilden und damit künftige Entscheidungen auf belastbare Daten stützen. Zur vertieften Beratung wurde das Ausführungsgesetz an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit verwiesen.

💬 Was meinst du dazu?Dein Kommentar
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein