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Vollmundige Ankündigungen, magere Ergebnisse: Die CDU-Landtagsfraktion wirft der Landesregierung im Saarland vor, beim Bürokratieabbau bislang folgenlos zu reden. Grundlage der Kritik ist die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zu statistischen Erhebungen, dokumentiert in der Drucksache 17/2197. Das Ergebnis fällt aus Sicht der Union ernüchternd aus.

„Die Landesregierung spricht regelmäßig von Bürokratieabbau. Wenn es aber konkret wird, passiert zu wenig“, erklärt Dr. Christopher Salm, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Sein zentraler Vorwurf: Seit 2022 sei keine einzige landesrechtlich angeordnete Statistikpflicht auf Grundlage des Saarländischen Landesstatistikgesetzes ausgesetzt worden. Für Salm ein „ernüchternder Befund“, der die Lücke zwischen politischem Anspruch und tatsächlicher Verwaltungspraxis offenlegt.

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Die Antwort des Kabinetts lese sich, so der Abgeordnete, wie ein vollständiger Katalog all jener Meldepflichten, die aus Bundes-, EU-, Landes- und Geschäftsstatistiken erwachsen. Sie betreffen nahezu jedes Ressort – von Wirtschaft, Energie und Umwelt über Bildung, Soziales und Jugendhilfe bis hin zu Justiz, Innerem, Landwirtschaft und Verkehr. Niemand bestreite, dass ein Teil dieser Erhebungen unverzichtbar sei. Doch wer den Abbau überflüssiger Pflichten ernst meine, müsse systematisch prüfen, zusammenlegen, digitalisieren und im Zweifel auch streichen.

Besonders schwer wiegt für die Christdemokraten, dass eine bereits 2024 angestoßene Prüfung zur Reduktion statistischer Berichtspflichten bislang ohne sichtbares Resultat geblieben ist. Weder eine Streichliste noch ein verbindlicher Zeitplan liegen nach Salms Worten auf dem Tisch. „Prüfen allein ist noch kein Bürokratieabbau“, betont er. Die Landesregierung müsse nun endlich offenlegen, welche Pflichten entfallen, welche zusammengeführt und welche künftig automatisiert oder digital abgewickelt werden sollen.

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Wie spürbar der Druck auf Meldepflichtige tatsächlich ist, belegen aus Sicht der CDU die Angaben zu Zwangsgeldern. Zwar habe es seit 2022 keine mit Bußgeld geahndeten Ordnungswidrigkeiten gegeben, doch zwischen 2022 und 2025 seien Zwangsgelder in Höhe von rund 302.000 Euro in etwa 500 Fällen festgesetzt worden. Rund 173.000 Euro davon wurden später zurückgenommen oder niedergeschlagen – ein Befund, der für Salm „zusätzliche Fragen zur Verhältnismäßigkeit und zur Verwaltungspraxis“ aufwirft.

Die Fraktion warnt zugleich davor, die Belastung durch begriffliche Feinheiten kleinzureden. Ob es sich formal um statistische Erhebungen, Geschäftsstatistiken, Sachstandsberichte oder verwaltungsinterne Abfragen handle, sei aus Sicht der Betroffenen zweitrangig. „Für ein Unternehmen, eine Kommune, eine Schule, einen Träger oder eine Behörde ist am Ende zweitrangig, ob eine Meldung statistisch, aufsichtsrechtlich oder verwaltungsintern begründet wird“, so Salm. Entscheidend sei der Aufwand, der in jedem Fall Zeit, Personal und Geld koste.

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Die Zeit der Prüfaufträge sei vorbei, lautet das Fazit des wirtschaftspolitischen Sprechers. Wolle die Regierung Rehlinger ihre Ankündigungen glaubhaft machen, müsse sie zeitnah konkrete Ergebnisse vorlegen – statt weiterer Absichtserklärungen.

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