Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes beschlossen – und damit einen Rahmen geschaffen, der das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablösen soll. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Schritt grundsätzlich, mahnt aber zugleich deutlich mehr Verbindlichkeit bei Infrastrukturentscheidungen und Investitionsschutz an. „Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz schafft die Bundesregierung wichtige Voraussetzungen für einfachere und verständlichere Vorgaben bei der Heizungsmodernisierung“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Entscheidend sei nun, daraus einen konsistenten und investitionssicheren Transformationsrahmen zu formen.
Der Gesetzentwurf verankert erstmals ausdrücklich das Ziel, den Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Andreae hob hervor, dass Dekarbonisierungspfad, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung ein Gesamtbild ergeben müssten. Ob das Gesetz seinen klimapolitischen Zweck tatsächlich erfüllt, soll eine für 2030 geplante Evaluation zeigen. Aus Sicht des BDEW ist diese Überprüfung ein zentrales Element, an dem sich die Wirksamkeit der neuen Regelungen messen lassen muss.
Besonders deutlich positioniert sich der Verband beim Thema Technologieoffenheit. Grundsätzlich befürwortet der BDEW verschiedene Heizungslösungen – doch dürfe diese Offenheit nicht dazu führen, dass bereits getroffene Infrastrukturentscheidungen der Kommunen unterlaufen werden. Wo parallel mehrere Versorgungsnetze entstehen, drohen laut Andreae erhebliche Mehrkosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. „Mehrfach-Infrastrukturen können die Kosten für die Wärmeversorgung der Menschen deutlich erhöhen und sollten daher wo möglich vermieden werden“, betonte sie. Die kommunale Wärmeplanung müsse deshalb ihre Steuerungswirkung behalten, und ein wirtschaftlicher Netzbetrieb müsse jederzeit gewährleistet sein. Klar kommuniziert werden müsse außerdem, wo langfristig leitungsgebundenes Gas oder Fernwärme verfügbar sein wird – und wo nicht.
Als positiv wertet der BDEW, dass der Entwurf bereits zentrale Vorgaben der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aufgreift. Dazu zählen das neue Zielbild der Nullemissionsgebäude, Regelungen zur Nutzung von Solarenergie sowie angepasste Anforderungsgrößen. All das schaffe mehr Planungs- und Investitionssicherheit. Gleichzeitig fordert der Verband einen rechtssicheren Dekarbonisierungspfad: Bei der sogenannten Bio-Treppe und der Grüngasquote brauche es eine realistische Einschätzung des verfügbaren Biomassepotenzials, gestützt auf eine nationale Biomassestrategie.
Parallel zum Gebäudemodernisierungsgesetz hat das Kabinett auch Änderungen am Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz auf den Weg gebracht. Der BDEW sieht darin eine solide Grundlage für den weiteren Ausbau der Elektromobilität in Deutschland. Positiv bewertet der Verband insbesondere, dass Flexibilisierung und Pooling weiterhin möglich bleiben, sodass Stellplätze gemeinsam mit Ladepunkten ausgestattet werden können. Kritisch hingegen sieht der BDEW die vorgeschlagene Leistungsvorgabe von 2,2 Kilowatt, die deutlich über den 1,3 Kilowatt liegt, welche die europäische AFIR-Verordnung vorsieht.
Über allem steht für den Branchenverband die Forderung nach Bürokratieabbau. Informations- und Nachweispflichten müssten einfach, verständlich und praxistauglich gestaltet werden, damit die Energie- und Wärmewende effizient umgesetzt werden könne. Andreae machte deutlich, dass nur ein kohärenter Gesamtansatz – von der kommunalen Planung über die Netzentwicklung bis hin zu klaren gesetzlichen Leitplanken – den Umbau der Wärmeversorgung in Deutschland gelingen lasse. Der Gesetzentwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren, wo sich zeigen wird, ob die vom BDEW geforderte Verbindlichkeit tatsächlich Eingang in die finale Fassung findet.























