Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Gesetzentwurf zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten – kurz StromVKG – verabschiedet. Damit nimmt ein Vorhaben Fahrt auf, das für die Zukunft der deutschen Stromversorgung als entscheidend gilt: Neue gesicherte Kraftwerksleistung soll bereitstehen, wenn Wind und Sonne nicht genug liefern. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Schritt grundsätzlich, mahnt aber zugleich ein hohes Tempo im parlamentarischen Verfahren an.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, ordnete den Kabinettsbeschluss unmissverständlich ein: „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung das StromVKG nun auf den Weg bringt.“ Neue gesicherte Leistung sei zentral, damit die Stromversorgung auch in Zeiten geringer Einspeisung aus erneuerbaren Quellen zuverlässig bleibe. Damit diese Kapazitäten wie geplant 2031 verfügbar seien, müsse der Zeitplan strikt eingehalten werden. Konkret fordert der Branchenverband, dass die ersten Ausschreibungen im Rahmen des StromVKG noch 2026 starten können – was nur gelingt, wenn der Entwurf zügig durch Bundestag und Bundesrat geht.
Mindestens ebenso wichtig wie das Tempo ist aus Sicht der Energiewirtschaft die Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen. Unternehmen, die neue Kraftwerke, Speicher oder Flexibilitäten errichten sollen, müssten vor der Gebotsabgabe klar kalkulieren können, welche Kosten, Pflichten und Risiken auf sie zukommen. „Unklarheiten führen zu Risikoaufschlägen, höheren Finanzierungskosten oder dazu, dass Projekte gar nicht erst teilnehmen“, warnte Andreae. Der BDEW dringt deshalb darauf, dass die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission vor dem Start der Ausschreibungen vorliegt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie müsse diesen Prozess prioritär vorantreiben. Sollte dennoch vorher ausgeschrieben werden, müsse es Bietern möglich sein, einen Zuschlag ohne finanzielle Verluste zurückzugeben.
Bei den Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten plädiert der Verband dafür, das sogenannte 10-1-10-Stunden-Kriterium beizubehalten. Dieses verlangt, dass Anlagen spätestens nach einer Stunde wieder in der Lage sein müssen, für mindestens zehn aufeinanderfolgende Stunden Strom in Höhe ihrer gebotenen Leistung ins Netz einzuspeisen. Allerdings solle dieses Kriterium bei Anlagenpools auf die Gesamtheit der Anlagen angewendet werden und nicht auf jede einzelne. Entscheidend sei letztlich, dass die bezuschlagte Leistung in Knappheitssituationen tatsächlich verlässlich bereitstehe.
Darüber hinaus richtet der BDEW einen klaren Appell an Bundesregierung und Bundesnetzagentur, eng zusammenzuarbeiten. Nachträgliche Belastungen aus dem sogenannten AgNes-Prozess dürften die Wirtschaftlichkeit bereits bezuschlagter Projekte nicht entwerten. Sicherheiten und Vertragsstrafen müssten verhältnismäßig gestaltet sein, um kleine und mittlere Marktakteure nicht faktisch auszuschließen. Akteursvielfalt sei gerade bei Kapazitätsmechanismen ein wichtiges Ziel. Eine starre Gebotshöhenbeschränkung hält der Verband allerdings für das falsche Instrument: Sie könne effiziente Projekte begrenzen, ohne kleinere Akteure tatsächlich besser zu stellen.
Stattdessen empfiehlt der BDEW faire Teilnahmebedingungen, niedrige Mindestgebote gestaffelt nach Anlagengröße sowie beschleunigte Genehmigungsverfahren. Nur so ließen sich Akteursvielfalt und Kosteneffizienz in Einklang bringen. Andreae fasste die Haltung des Verbands in einem Satz zusammen: „Das StromVKG kann ein zentraler Baustein für Versorgungssicherheit werden. Dafür muss es Investitionen tatsächlich ermöglichen, Kosten begrenzen und eine Vielfalt von Akteuren erhalten.“ Ob das Gesetz diesen Anspruch erfüllt, wird sich in den kommenden Wochen im parlamentarischen Verfahren zeigen.


















