Parkinson durch Pestizide – was viele nicht wissen: Die Schüttellähmung ist unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt. Die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Saar-Trier fordert nun niedergelassene Ärzte im Saarpfalz-Kreis auf, ihre Parkinson-Patienten gezielt darauf anzusprechen. Denn hinter der Diagnose kann ein beruflich bedingtes Leiden stecken, das Betroffenen Anspruch auf deutlich bessere Versorgung verschafft.
Wer über Jahre hinweg regelmäßig mit chemischen Pflanzenschutzmitteln in Kontakt gekommen ist, trägt ein erhöhtes Risiko, an Parkinson zu erkranken. Das betrifft längst nicht nur Landwirte auf den Feldern des Saarpfalz-Kreises. Auch Beschäftigte im Gartenbau, im Forst und in der Floristik können betroffen sein. Selbst auf dem Bau lauern Gefahren, wie Ute Langenbahn, Bezirkschefin der IG BAU Saar-Trier, deutlich macht: „Vielen ist gar nicht bewusst, wo überall Pestizide zu finden sind. Gerade im Sanitärbereich kommen häufig Baustoffe mit Anti-Schimmelmitteln zum Einsatz. Und die enthalten oft Pestizide.“
Entscheidend für die Anerkennung als Berufskrankheit ist der Nachweis, dass Betroffene während ihres Berufslebens an mindestens 100 Tagen mit Pflanzenschutzmitteln gearbeitet haben. Dabei zählen Fungizide gegen Pilzkrankheiten ebenso wie Insektizide und Herbizide zur Unkrautbekämpfung. Wer diese Schwelle nachweisen kann und an Parkinson erkrankt ist, hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. „Die Hilfe der Berufsgenossenschaft reicht von guter medizinischer Versorgung bis zu Geldleistungen“, erläutert Langenbahn.
Genau deshalb richtet die Agrar-Gewerkschaft ihren Appell an zwei Adressaten gleichzeitig. Zum einen sollen die niedergelassenen Ärzte im Saarpfalz-Kreis bei Parkinson-Diagnosen aktiv nachfragen, ob ein beruflicher Zusammenhang bestehen könnte. Zum anderen fordert die IG BAU Saar-Trier die gesetzlichen Krankenversicherungen auf, ihre Parkinson-Patienten schriftlich über die Möglichkeit einer Berufserkrankung zu informieren. „Immerhin haben Patienten, wenn es um eine Berufserkrankung geht, die Chance auf eine intensive Betreuung und gute medizinische Versorgung, für die die Berufsgenossenschaft steht“, betont Langenbahn.
Darüber hinaus kündigt die Gewerkschafterin an, sich für eine breitere Anerkennung einzusetzen. Im Fokus stehen dabei Menschen, die zwar nicht selbst Pflanzenschutzmittel ausgebracht haben, aber dennoch den Stoffen ausgesetzt waren. „Es geht vor allem um die, die nicht selbst Pflanzenschutzmittel gespritzt haben, die aber zum Beispiel in Gewächshäusern den Pestiziden ausgesetzt waren“, so Langenbahn. Gerade diese Gruppe falle bislang häufig durchs Raster, obwohl die gesundheitliche Belastung vergleichbar sein könne.
Beschäftigten in gefährdeten Branchen rät die IG BAU, sich bei Fragen direkt an ihre zuständige Berufsgenossenschaft zu wenden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat eigens eine Parkinson-Hotline eingerichtet, die unter der Nummer 0561 / 785-10350 erreichbar ist. Weitere Informationen stellt die SVLFG auf ihrer Internetseite bereit. Für Betroffene im Saarpfalz-Kreis könnte sich der Anruf lohnen – denn wer jahrelang im Grünen gearbeitet hat, sollte wissen, welche Rechte ihm zustehen.


















