Saarlands Sozialminister Magnus Jung hat in der 47. Plenarsitzung des Landtags am 29. April deutliche Worte gegen die seit Anfang April geltenden Honorarkürzungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gefunden – und zugleich die Novellierung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes auf den parlamentarischen Weg gebracht.
Der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung steigt seit Jahren, doch die bestehende Bedarfsplanung hält mit der Realität nicht mehr Schritt. Jung warnte vor einem wachsenden Missverhältnis zwischen den auf dem Papier vorgesehenen Kapazitäten und der tatsächlichen Nachfrage. Monatelange Wartezeiten, vor allem im ambulanten Bereich, seien die Konsequenz. Die saarländische Landesregierung habe sich deshalb bereits auf Bundesebene für eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung eingesetzt, um den Ländern mehr Steuerungsmöglichkeiten zu verschaffen.
„Psychische Gesundheit ist das Fundament für ein erfülltes Leben und eine funktionierende Gesellschaft“, betonte Jung. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten seien unverzichtbar, um Menschen in schwierigen Lebenslagen zu stabilisieren und zurück in die Gemeinschaft zu führen. Auf der Gesundheitsministerkonferenz seien bereits Beschlüsse gefasst worden, die den Gemeinsamen Bundesausschuss und den Bund auffordern, die Planungsgrundlagen zu verändern. „Diese Beschlüsse müssen endlich umgesetzt werden – hier erwarte ich zügige Fortschritte“, so der Minister.
Mit Blick auf die seit dem 1. April wirksamen Honorarkürzungen und weitere geplante Einsparmaßnahmen ging Jung in die Offensive. „Die senden das falsche Signal in einer ohnehin angespannten Versorgungslage“, sagte er. Eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sei zwar notwendig, dürfe aber nicht zulasten der Versorgungsqualität gehen. „Wer eine gute Versorgung will, der braucht eben auch eine gute Bezahlung derer, die in der Versorgung arbeiten.“ Ebenso drängte der Minister auf klare Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Trotz reformierter Ausbildungsstrukturen fehlten verlässliche Perspektiven für hochqualifizierte Absolventinnen und Absolventen. „Wir verlieren dadurch junge Menschen, die wir dringend für die Versorgung benötigen“, warnte Jung.
Neben der Debatte um die Vergütungssituation brachte der Sozialminister die Novellierung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes ins Plenum ein. Das überarbeitete Gesetz soll Gleichstellung, Teilhabe und Barrierefreiheit konsequent weiterentwickeln und dabei stärker als bisher auf die praktische Umsetzung im Alltag abzielen. Konkret geht es um klarere Vorgaben, die Verwaltungsverfahren verständlicher, zugänglicher und effizienter machen sollen. Davon profitieren nach Einschätzung des Ministeriums Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die öffentliche Verwaltung selbst.
Ein weiterer Schwerpunkt der Novelle liegt auf der Modernisierung von Beteiligungsstrukturen. Die Selbstorganisation von Gremien soll gestärkt und die demokratische Legitimation kommunaler Beauftragter verbessert werden. Darüber hinaus will das Land Beratungs- und Unterstützungsangebote gesetzlich verankern, um Barrierefreiheit systematisch in allen gesellschaftlichen Bereichen voranzutreiben. „Diese Novelle ist mehr als eine rechtliche Anpassung – sie ist ein klares Bekenntnis zu einer Gesellschaft, in der Teilhabe selbstverständlich ist und niemand ausgeschlossen wird“, erklärte Jung anlässlich der Einbringung im saarländischen Landtag.
Mit beiden Themen setzte der Minister in der Plenarsitzung ein doppeltes Signal: Zum einen forderte er den Bund auf, bei der psychotherapeutischen Versorgung nicht an der falschen Stelle zu sparen. Zum anderen unterstrich er den Anspruch des Saarlands, bei der Inklusion von Menschen mit Behinderungen einen eigenen gesetzgeberischen Akzent zu setzen. Ob und wann die Bundesebene bei der Bedarfsplanung nachzieht, bleibt offen – im Landtag jedenfalls steht die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes nun zur weiteren Beratung an.





















