Öffentliche Aufträge in der Abfallwirtschaft sollen in Rheinland-Pfalz künftig nur noch an Unternehmen gehen, die nach Tarif bezahlen und ihren Beschäftigten ordentliche Arbeitsbedingungen bieten. Das fordert die Landesfachgruppe Abfallwirtschaft im ver.di-Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland – und drängt die Landesregierung zu einer grundlegenden Reform des Landestariftreuegesetzes. Das bestehende Regelwerk, so der Vorwurf, schütze weder die Beschäftigten noch die tarifgebundenen Betriebe vor einem ruinösen Preiswettbewerb.
Der Kern des Problems liegt nach Einschätzung der Gewerkschaft in der lückenhaften Reichweite des geltenden Gesetzes. Es erfasse öffentliche Aufträge nur unvollständig, orientiere sich häufig lediglich am Mindestlohn statt an branchenspezifischen Tarifverträgen und lasse damit eine Hintertür für Lohndumping offen. Tarifgebundene Unternehmen, die ihren Beschäftigten faire Löhne zahlen und in Arbeitsschutz investieren, gerieten so gegenüber Billiganbietern ins Hintertreffen. „Wenn öffentliche Gelder eingesetzt werden, darf der Wettbewerb nicht über Dumpinglöhne oder schlechte Arbeitsbedingungen entschieden werden“, sagt Marko Martin, Vorsitzender der Landesfachgruppe Abfallwirtschaft und Beschäftigter beim ZKE Saarbrücken.
Dabei geht es der Fachgruppe, deren Vorstand sich aus Kolleginnen und Kollegen kommunaler wie privater Entsorgungsbetriebe zusammensetzt, um weit mehr als die reine Lohnhöhe. Tarifverträge regelten zentrale Fragen der Arbeitssicherheit, der sozialen Absicherung und der betrieblichen Altersvorsorge – Aspekte, die gerade in einer körperlich derart fordernden Branche wie der Abfallwirtschaft besonderes Gewicht hätten. Stefan Meyer, Vorstandsmitglied der Landesfachgruppe und Beschäftigter bei Remondis Region Südwest, betont: „In der Abfallwirtschaft leisten die Kolleg*innen täglich gesellschaftlich unverzichtbare Arbeit. Tarifverträge sichern nicht nur faire Löhne, sondern auch Arbeitsschutz, planbare Arbeitszeiten und eine verlässliche betriebliche Altersvorsorge. Wer öffentliche Aufträge erhält, muss diese Standards einhalten.“
Auch das kürzlich auf Bundesebene verabschiedete Tariftreuegesetz ändert an der Situation in Rheinland-Pfalz nach Einschätzung der Gewerkschaft vorerst wenig. Es zielt primär auf Bundesaufträge ab und entfaltet keine unmittelbare Wirkung bei der Vergabe auf Landes- oder kommunaler Ebene. Gerade dort aber – etwa bei kommunalen Entsorgungsaufträgen – werden die entscheidenden Wettbewerbsbedingungen der Branche gesetzt. Die Verantwortung liegt also klar bei der Landespolitik.
Beim tarifpolitischen Jahresauftakt 2026 von ver.di Rheinland-Pfalz-Saarland hat die Gewerkschaft den Reformdruck bereits konkret untermauert. In Anwesenheit von Ministerpräsident Alexander Schweitzer wurde ein Gutachten mit detaillierten Reformoptionen übergeben. Darin wird unter anderem gefordert, den Anwendungsbereich des Gesetzes deutlich auszuweiten, branchenspezifische Tarifstandards verbindlich zu verankern und wirksame Kontrollmechanismen einzuführen, die eine Umgehung der Vorgaben verhindern.
Sebastian Dohn, Gewerkschaftssekretär bei ver.di im Bezirk Mittelrhein, ordnet die Forderung in einen größeren Zusammenhang ein: „Abfallentsorgung ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Gute Arbeit und gute Dienstleistungen gehören hier untrennbar zusammen. Deshalb erwarten wir von der Landespolitik ein klares Bekenntnis zur Tarifbindung und ein wirksames Tariftreuegesetz, das diesen Namen auch verdient.“ Die Botschaft der Landesfachgruppe ist unmissverständlich: Wer mit öffentlichem Geld wirtschaftet, muss auch Verantwortung für die Menschen übernehmen, die diese Arbeit Tag für Tag leisten. Ein Gesetz, das Lohndumping nicht wirksam unterbindet und keine fairen Wettbewerbsbedingungen schafft, verfehle seinen eigentlichen Zweck.


















