Die Kassenärztliche Vereinigung des Saarlandes schlägt Alarm: Der erste Bericht der Finanzkommission Gesundheit lese sich wie ein „Strategiepapier zur Abschaffung freiberuflich tätiger niedergelassener Fachärzte“. In einer am 2. April veröffentlichten Stellungnahme zerpflückt die KV Saarland die Vorschläge des Gremiums zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung – und kommt zu einem düsteren Fazit: Würden die Maßnahmen umgesetzt, könnten Facharztpraxen wirtschaftlich nicht mehr bestehen.
Der Kern der Kritik richtet sich gegen die Schwerpunktsetzung des Berichts. Obwohl der ambulante Sektor laut KV Saarland erst an dritter Stelle unter den Kostenverursachern im Gesundheitswesen rangiert, nehme die Kommission gerade diesen Bereich besonders ins Visier – und dort vor allem die niedergelassenen Fachärzte. Dabei stütze sich die fachärztliche Versorgung ganz überwiegend auf deren Praxen: 96 Prozent aller fachärztlichen Versorgungsstandorte befänden sich im niedergelassenen vertragsärztlichen Bereich, 86 Prozent sämtlicher fachärztlicher Behandlungsfälle würden dort versorgt.
Gleich mehrere der aufgelisteten Sparvorschläge treffen nach Einschätzung der KV Saarland gezielt die Fachärzte. Eine generelle globale Begrenzung der Vergütungsanstiege, wie sie in Kategorie A als Vorschlag Nummer eins formuliert werde, lasse alle Leistungserbringer mit Kostensteigerungen durch Inflation und Lohnerhöhungen allein. Besonders hart wirkten jedoch die Streichung von Vergütungen in sogenannten TSVG-Konstellationen sowie die vollständige Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für entsprechende Leistungen, da diese Einschnitte vor allem die ohnehin budgetierten Fachärzte beträfen.
Ein zentraler Streitpunkt ist die extrabudgetäre Vergütung. Fachärzte seien bei der Erwirtschaftung ihres GKV-Honorars deutlich stärker auf diese Einnahmen angewiesen als Hausärzte – ein Befund, der laut KV Saarland durch Daten des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung wissenschaftlich belegt sei. Genau hier setze Vorschlag Nummer neun der Kategorie A an, der eine Begrenzung des Ausgabenanstiegs bei der extrabudgetären Vergütung insgesamt fordere und damit faktisch eine Budgetierung bisher ungedeckelter Leistungen bedeute. Hinzu komme die geforderte komplette Rücknahme von Hygienezuschlägen, die in der Vergangenheit für spezialisierte Eingriffe mit hohem Hygieneaufwand gewährt worden seien. Davon wären vorrangig niedergelassene Operateure betroffen.
Auch in der Kategorie B des Berichts sieht die KV Saarland erheblichen Sprengstoff. Vorschlag Nummer acht verlange die vollständige Streichung der Pauschalen zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung. Vorschlag Nummer zehn sehe die Rückführung der Psychotherapie in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung vor – ein Schritt, bei dem die Standesvertretung eine erhebliche Unterschätzung des betroffenen Finanzvolumens vermutet. Auch diese Korrektur müssten die Fachärzte allein schultern.
Verschärft werde die Lage durch das bereits heute massiv wachsende Honorarvolumen für die Vergütung des genetischen Labors, das komplett aus dem budgetierten fachärztlichen Honorar finanziert werden müsse. In der Summe, so die KV Saarland, würden die vorgeschlagenen Maßnahmen das Facharzthonorar „atomisieren“. Die unausweichliche Folge: Praxen, die nicht mehr wirtschaftlich zu führen seien und deshalb zwangsweise schließen müssten.
Die Kassenärztliche Vereinigung des Saarlandes fordert daher Transparenz gegenüber der Bevölkerung. Sollte die Abschaffung der freiberuflich tätigen niedergelassenen Fachärzte das politisch vorgegebene Ziel der Finanzkommission gewesen sein, müsse dies offen kommuniziert werden. Die Stellungnahme liest sich als unmissverständliche Warnung: Wer an diesen Stellschrauben drehe, gefährde die ambulante fachärztliche Versorgung in ihrer bisherigen Form grundlegend.



















