Im Saarland häufen sich derzeit betrügerische E-Mails, die gezielt kleine und mittlere Unternehmen ins Visier nehmen. Die Nachrichten wirken auf den ersten Blick offiziell, greifen bekannte Behördennamen auf und arbeiten mit juristischen Begriffen. IHK Saarland und das saarländische Finanzministerium sehen sich deshalb zu einer gemeinsamen Warnung veranlasst.
Nach Angaben der Institutionen geben sich die Absender häufig als Behörden wie etwa das Bundeszentralamt für Steuern aus. In den Mails ist dann von angeblich versäumten Offenlegungspflichten nach § 325 Handelsgesetzbuch oder von vermeintlichen Rückständen bei Umsatzmeldungen die Rede. Ziel sei es, Unternehmen zu verunsichern und sie dazu zu bringen, vertrauliche Daten preiszugeben oder Geld zu überweisen.
Das Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft sowie die IHK Saarland betonen, dass offizielle Stellen auf diesem Weg keine kurzfristigen Zahlungen einfordern. „Offizielle Stellen fordern niemals per E-Mail zu kurzfristigen Zahlungen, zur Eingabe vertraulicher Informationen oder zum Öffnen externer Links auf“, heißt es aus den Häusern. Unternehmen sollten verdächtige Nachrichten grundsätzlich kritisch prüfen und im Zweifel nicht reagieren.
Typische Merkmale der betrügerischen E-Mails sind nach den Beobachtungen der Behörden deutliche Dringlichkeitssignale. Häufig wird mit Formulierungen wie „letzte Frist“ oder „sofort handeln“ gearbeitet, verbunden mit dem Hinweis auf drohende Bußgelder wegen angeblich versäumter Offenlegungen nach § 325 HGB. Zahlungsaufforderungen verweisen zudem oft auf ausländische IBAN. Auffällig sind auch Absenderadressen, die offiziellen Domains nur ähneln, aber leicht abweichen. Teilweise fehlt ein konkreter Ansprechpartner vollständig, oder es wird lediglich eine Handynummer als Durchwahl angegeben.
Empfohlen wird, auf solche Mails nicht einzugehen: Anhänge sollten nicht geöffnet und Links nicht angeklickt werden. Daten wie Zugangsdaten, Bankverbindungen oder andere sensible Informationen sollten nicht übermittelt und keine Zahlungen ausgelöst werden. Wichtig sei außerdem, die E-Mail-Adresse und den angegebenen Absender sorgfältig zu prüfen. Bei Unsicherheit raten Finanzministerium und IHK dazu, Rücksprache mit den offiziellen Kontaktstellen zu halten oder beim vermeintlichen Absender über einen anderen, bekannten Kontaktweg nachzufragen, ob das Schreiben echt ist.
Verdachtsfälle sollten gemeldet werden, damit andere Unternehmen frühzeitig gewarnt werden können. Das saarländische Finanzministerium und die IHK Saarland stellen auf ihren Internetseiten weitere Hinweise zur Erkennung solcher Betrugsversuche bereit und bieten Unternehmen bei Rückfragen Beratung an. So soll verhindert werden, dass Betrüger mit ihren E-Mails Erfolg haben und Firmen im Land finanziell oder durch Datenabfluss geschädigt werden.



















