white concrete building under blue sky during daytime
Foto: Leohoho
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Im Saarland herrscht eine besondere Situation auf dem Wohnungsmarkt: Einerseits leben in keinem anderen Bundesland so viele Menschen in einem Eigenheim, andererseits gibt es eine Knappheit an sozialem Mietwohnraum. Zudem ist die Zahl alter Wohnungen im Vergleich zu Neubauten deutlich höher. Daraus folgt, auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung der Bevölkerung, ein erhöhter Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf.

„Auf Grund dieser speziellen Lage im Saarland besteht die Notwendigkeit einer entsprechend angepassten Gesetzgebung für die Wohnraumförderung“, erklärt Innenminister Reinhold Jost. „Um eine Verbesserung zu erreichen, haben wir vergangenes Jahr in einem ersten Schritt bereits die Förderrichtlinien im Bereich Soziale Wohnraumförderung überarbeitet und stellen diese gerade im Rahmen einer Wohnraumtour durch die Landkreise vor. Die zahlreichen Anfragen bei der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB), die für die Abwicklung der Förderprogramme, einschließlich Beratung, Antragsbearbeitung und Bescheidung zuständig ist, belegen die große Bedeutung und hohe Resonanz dieses Themas in der Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund freut es mich außerordentlich, dass wir die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der SIKB gerade erneut verlängert haben.“

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Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf gehe man nun den nächsten Schritt, um auf diese Weise den landesspezifischen Anforderungen an die künftige Wohnraumförderung Rechnung zu tragen, so der Minister abschließend.

Zu den Kernpunkten des Gesetzes gehört beispielsweise der Abbau überholter oder nicht mehr benötigter Regelungen und deren Ersatz durch zeitgemäße Vorgaben. Außerdem werden unter anderem Ziele und Fördergegenstände konkret formuliert. Gleichzeitig bleibt Raum für die weitere Ausgestaltung der Förderbestimmungen durch die für die soziale Wohnraumförderung zuständige oberste Landesbehörde. Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Stellen außerhalb der Landesbehörden, etwa der saarländischen Förderbank, werden zudem gestärkt.

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Ziel der Förderung selbst genutztem Wohneigentums und Mietwohnraums ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Die Förderung soll, anders als bisher, im Mietwohnungsbereich auch Wohngemeinschaften sowie besonderen Wohnformen und im Bereich des selbst genutzten Wohneigentums Einpersonenhaushalten zugutekommen.

Bei der nicht abschließenden Aufzählung der Zielgruppen werden künftig ausdrücklich auch Studierende und Menschen mit Pflegegrad benannt. Es gehört zur Hauptaufgabe der staatlichen sozialen Wohnraumförderung, diesen Personen weiterhin den Bezug preiswerten Wohnraums zu ermöglichen und die Wohnkosten tragbar zu halten. Um etwa speziellen Wohnraumbedürfnissen von hilfsbedürftigen Menschen, z.B. Wohnungslosen, gerecht werden zu können, sind des Weiteren flexible Gestaltungsmöglichkeiten für die Förderprogramme und für den konkreten Einzelfall vorgesehen. Daneben beinhaltet das Gesetz eine Anhebung und Anpassungserleichterung der Einkommensgrenzen
Im Gesamten soll das Gesetz darüber hinaus übersichtlicher und unbürokratischer gestaltet sein als das bislang anzuwendende Bundesrecht.

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