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Seit 2020 können im Saarland Angebote zur Unterstützung im Alltag, die sog. Nachbarschaftshilfe, für Pflegebedürftige mit bis zu 125 Euro monatlich vergütet werden. Jetzt werden die Registrierungsvoraussetzungen für die Nachbarschaftshilfe weiter vereinfacht und das Leistungsspektrum erweitert wird. Die Änderung ist seit dem 22. Dezember in Kraft.

Häufig helfen Nachbarn, wenn sich alte, kranke oder pflegebedürftige Menschen nicht mehr selbst versorgen können und auf Hilfe angewiesen sind. Diese Hilfeleistungen können über den Entlastungsbeitrag für Pflegebedürftige mit der Nachbarschaftshilfe vergütet werden. Aktuell nutzen nur etwa 315 pflegebedürftige Personen im Saarland dieses Angebot. Die Antragsvoraussetzungen stellten in der Vergangenheit häufig ein Problem für die pflegebedürftigen Personen dar.

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Sozialminister Magnus Jung dazu: „Mit dem Wegfall des Erste-Hilfe-Kurs-Nachweises wird der Registrierungsprozess der Nachbarschaftshilfe – nach der Änderung des Abrechnungsweges zu Beginn des Jahres – erneut weiter vereinfacht. Außerdem können künftig auch regelmäßige Botengänge im Rahmen der Nachbarschaftshilfe abgerechnet werden. Damit bauen wir die Hürden bei der Antragsstellung ab und erweitern außerdem das vergütete Angebot. Die Nachbarschaftshilfe muss ein bürgernäheres Angebot sein, von dem möglichst viele Menschen profitieren können.“

Erst im Februar dieses Jahres gab es durch die Änderung der Abrechnung direkt über die Pflegekassen, statt mit einem Umweg über das Sozialministerium, erste Erleichterungen im Bereich der Nachbarschaftshilfe. Zusätzlich wurden alle Antragsteller von den Gebühren für die Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses befreit.

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Die Registrierungsstelle unterstützt Interessierte bei allen wichtigen Schritten der Antragsstellung. Telefon: 0681 501 3105 / Mail: nachbarschaftshilfe@soziales.saarland.de . Weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe findet man außerdem unter: www.saarland.de/nachbarschaftshilfe

Weitere Information: Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe können freiwillig engagierte Personen Unterstützungsleistungen im hauswirtschaftlichen Bereich im Rahmen eines Angebots zur Unterstützung im Alltag erbringen. Nachbarschaftshelfer unterstützen im Rahmen dieses Angebots Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen. Unter Nachbarschaftshilfe ist eine Unterstützung aus Gefälligkeit oder auf Gegenseitigkeit zu verstehen, bei der das bürgerliche Engagement im Vordergrund steht. Sie kann aus persönlicher Bekanntschaft oder gesellschaftlicher Verpflichtung heraus entsteht.

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