Am Weltkindertag 2025 hat der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) ein deutliches Signal an die Politik gesendet. In einem Positionspapier fordert der Verband die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und stützt sich dabei auf zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse. Psychologische Forschung belegt, dass Kinder in ihrer Entwicklung profitieren, wenn ihre Rechte systematisch anerkannt und rechtlich abgesichert sind.
Unter dem Motto „Kinderrechte – Bausteine für die Demokratie!“ betont der BDP, dass Kinder keine „kleinen Erwachsenen“ seien, sondern eigene Rechte hätten, die über die Verantwortung der Eltern hinausgingen. Die Forderung lautet deshalb, Artikel 6 des Grundgesetzes um die Perspektive des Kindes zu erweitern. Konkret sollen Schutz, Förderung, Beteiligung und das Kindeswohl ausdrücklich im Grundgesetz genannt werden.
Ein zentrales Anliegen ist die gesetzliche Verankerung des Rechts auf Partizipation. Kinder und Jugendliche sollen altersgerecht in Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Teilhabe gilt aus psychologischer Sicht als Schutzfaktor, der Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeit stärkt. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Krisen könne frühe Beteiligung entscheidend sein, um Kindern Stabilität und Perspektiven zu geben. Dafür müssten nach Ansicht des BDP Strukturen geschaffen werden, die bereits in der frühkindlichen Bildung beginnen.
Darüber hinaus fordert der Verband, die psychische Gesundheit ausdrücklich in den staatlichen Förderauftrag aufzunehmen. Nach Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder ein Recht auf die bestmögliche Entwicklung. Dazu gehört auch der Schutz vor Vernachlässigung, Gewalt und mangelndem Zugang zu therapeutischen Angeboten. Eine verfassungsrechtliche Verankerung könne den Anspruch auf kindgerechte Hilfen und eine stabile psychosoziale Versorgung langfristig sichern.
Für den BDP steht fest: Kinderrechte im Grundgesetz sind nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch eine Investition in die Zukunft. Kinder seien die Gesellschaft von morgen – nur wenn ihnen die nötigen Rechte und Chancen zugesichert würden, könnten sie den Herausforderungen der kommenden Zeit gewachsen sein. Deutschland habe die UN-Kinderrechtskonvention zwar bereits 1992 ratifiziert, doch die Umsetzung auf Verfassungsebene stehe noch aus. „Jetzt ist es Zeit, diesem Bekenntnis Taten folgen zu lassen“, so die klare Botschaft des Berufsverbands.



















