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Rund 600.000 Kilometer Gasleitungen durchziehen Deutschland – eine gewaltige Infrastruktur, deren Zukunft nun gesetzlich neu geordnet werden soll. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen, mit der das EU-Gas- und Wasserstoffbinnenmarktpaket in nationales Recht überführt wird. Der Branchenverband BDEW begrüßt den Schritt grundsätzlich, mahnt aber an mehreren Stellen Nachbesserungen an.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, ordnete den Kabinettsbeschluss als wichtiges Signal ein: „Deshalb ist es gut, dass mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes nun ein Instrumentenkasten auf den Weg gebracht wird, der die Weiterentwicklung und Weiternutzung der Gasnetze, die potenzielle Stilllegung von Netzabschnitten und den Aufbau eines Wasserstoffmarktes rechtlich absichern und Klarheit schaffen soll.“ Der Entwurf liefere bereits wichtige Werkzeuge, müsse nun aber zügig das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Netzbetreiber, Marktteilnehmer und Verbraucher brauchten einen verlässlichen Planungshorizont.

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Im Kern geht es um die Frage, wie sich das bestehende Gasnetz unter den Vorzeichen der Klimaneutralität und einer gesicherten Energieversorgung weiterentwickeln lässt. Die Novelle soll dafür einen rechtlichen Rahmen schaffen, der verschiedene Szenarien abdeckt: den Weiterbetrieb von Leitungen mit Biomethan oder Wasserstoff ebenso wie die geordnete Stilllegung einzelner Netzabschnitte, wenn dies wirtschaftlich geboten ist. Andreae betonte, dass es keinen einheitlichen Weg geben werde. Regionale Besonderheiten und die Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung müssten vor Ort gemeinsam mit den Kommunen gelöst werden.

Der BDEW sieht allerdings deutlichen Korrekturbedarf. Kritisch bewertet der Verband, dass der Gesetzentwurf den Netzbetreibern die alleinige Verantwortung für die Information über die Gastransformation und deren Steuerung zuweist. Das sei eine Aufgabe, die Politik und sämtliche Marktbeteiligte gemeinsam tragen müssten. Zudem fordert der Verband flexiblere Regelungen für den Fall, dass Leitungen tatsächlich stillgelegt werden müssen. Die Kosten dafür seien möglichst gering zu halten, starre Fristen passten nicht zu einer geordneten Netzplanung.

Ein weiteres zentrales Argument des Verbands betrifft die Netzentgelte. Je weniger Kunden über ein Netz versorgt werden, desto stärker schlagen steigende Entgelte bei den verbleibenden Nutzern durch. Andreae warnte davor, diesen Effekt zu unterschätzen, und plädierte für flexible Lösungen, die die Systemkosten im Blick behalten. Die Gasnetze würden noch über viele Jahre einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten müssen.

Der Kabinettsbeschluss markiert den Auftakt des parlamentarischen Verfahrens. Wie schnell die Novelle Bundestag und Bundesrat passiert, dürfte maßgeblich davon abhängen, ob die vom BDEW und anderen Akteuren geforderten Nachbesserungen aufgegriffen werden. Andreae formulierte die Erwartung unmissverständlich: „Je früher die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung geschaffen werden, desto besser.“ Der Verband und die Gasnetzbetreiber stünden bereit für kosteneffiziente Lösungen, die sowohl den Interessen der Verbraucher als auch dem Ziel einer klimaneutralen Energieversorgung gerecht werden.

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