Mit der Befassung im Bundeskabinett in der vergangenen Woche rückte eine der zentralen Weichenstellungen für die digitale Infrastruktur Deutschlands ein gutes Stück näher. Das geplante TKG-Änderungsgesetz 2026 soll den Übergang vom Kupfer- ins Glasfaserzeitalter regeln, den Ausbau in Gebäuden vorantreiben und langwierige Genehmigungsverfahren entschlacken. Aus Sicht des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist das ein überfälliger, aber an entscheidenden Stellen noch nachbesserungsbedürftiger Schritt.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, würdigt den Vorstoß der Bundesregierung als wichtiges Signal für den Standort. „Es ist ein wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung den Glasfaser- und Mobilfunkausbau in Deutschland weiter beschleunigen will“, erklärte sie anlässlich der Kabinettsbefassung. Vor allem die geplante Straffung von Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren wertet der Verband als Fortschritt – ebenso wie den erstmals klar umrissenen rechtlichen Rahmen für die sogenannte Kupfer-Glas-Migration.
Doch hinter dem positiven Grundtenor steht eine klare Forderung: Das Gesetz müsse Investitionssicherheit für alle ausbauenden Unternehmen schaffen. Der Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze, so Andreae, brauche transparente, objektive und diskriminierungsfreie Spielregeln, die für jeden Marktteilnehmer in gleicher Weise gelten. Dass dafür im geltenden Recht bereits Handlungsspielraum bestehe, sei ein Argument, das die Politik im laufenden parlamentarischen Verfahren ernst nehmen müsse.
Deutlich kritischer fällt der Blick auf die Transparenzpflichten im sogenannten Gigabit-Grundbuch aus. Vor dem Hintergrund einer angespannten sicherheitspolitischen Lage mahnt der Verband eine erneute Prüfung an. Daten über kritische Infrastrukturen seien sensibel, ihre Offenlegung müsse strikt auf das tatsächlich Erforderliche begrenzt werden. Was als Werkzeug für Markttransparenz gedacht sei, dürfe nicht zur Schwachstelle der Versorgungssicherheit werden.
Ein weiterer Knackpunkt betrifft die Verknüpfung von Mobilfunk und Energieversorgung. Wenn neue Mobilfunkmasten ans Stromnetz angeschlossen werden, plädiert der BDEW für eine Lösung, die sich nahtlos in die bestehende Systematik des Energiewirtschaftsrechts einfügt. Eine telekommunikationsrechtliche Sonderspur für einzelne Anschlussbegehren lehnt der Verband ab – aus Sorge, andere Branchen könnten ähnliche Privilegien einfordern und das Netzanschlussrecht so in eine unübersichtliche Patchwork-Landschaft verwandeln.
„Entscheidend ist, dass keine neuen sektorspezifischen Sonderregelungen entstehen, die weitere Anschlussgruppen nach sich ziehen und die angestrebte einheitliche Systematik des Netzanschlussrechts fragmentieren“, so Andreae. Die Botschaft an Bundestag und Bundesrat ist damit klar formuliert: Tempo beim Ausbau ja, aber nicht um den Preis fragmentierter Regelwerke oder erodierender Investitionssicherheit. Die parlamentarischen Beratungen dürften zeigen, wie weit der Gesetzgeber diesen Hinweisen folgt.




















