
Wer seine Steuererklärung für 2025 vorbereiten will, bekommt von der Arbeitskammer des Saarlandes ab sofort ein umfangreiches Nachschlagewerk an die Hand: Die frisch veröffentlichte Broschüre „Einkommensteuer 2025″ fasst auf 276 Seiten alle relevanten Neuerungen, Vergünstigungen und Gestaltungsmöglichkeiten zusammen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Steuerjahr kennen sollten.
Die Publikation richtet sich gezielt an die Mitglieder der Arbeitskammer und ist für sie kostenfrei zugänglich. Sie lässt sich unter www.arbeitskammer.de/online-broschueren direkt lesen oder herunterladen. Aufgebaut ist das Heft entlang der aktuellen Einkommensteuerformulare, die in Teilen neu gestaltet wurden – wer die Broschüre neben dem Bildschirm oder dem Papiervordruck aufschlägt, findet sich also Zeile für Zeile zurecht. Damit dient sie nicht nur als Informationsquelle, sondern auch als ganz praktischer Begleiter beim Ausfüllen der Erklärung.
Besonders relevant dürften für viele Beschäftigte im Saarland die steuerlichen Entlastungen sein, die der Gesetzgeber für 2025 beschlossen hat. Der Grundfreibetrag – also der Teil des Einkommens, auf den keine Steuer anfällt – steigt um 312 Euro auf nunmehr 12.096 Euro für Alleinstehende. Verheiratete und eingetragene Lebenspartner profitieren entsprechend vom doppelten Betrag: Ihr Grundfreibetrag klettert um 624 Euro auf 24.192 Euro. Gerade bei mittleren Einkommen kann diese Anhebung spürbar dazu beitragen, die kalte Progression abzumildern.
Eine weitere Änderung betrifft den Solidaritätszuschlag. Die Freigrenze, bis zu der kein Soli erhoben wird, wurde auf 39.900 Euro angehoben. Für einen Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt der Zuschlag damit weiterhin irrelevant. Wer allerdings knapp über der bisherigen Grenze lag, könnte nun erstmals vollständig davon befreit sein – ein Blick in die Broschüre lohnt sich hier, um die eigene Situation einzuordnen.
Auch Familien dürfen sich über Verbesserungen freuen. Bei den Kinderbetreuungskosten hat der Gesetzgeber nachgebessert: Ab 2025 lassen sich 80 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend machen, wobei der Höchstbetrag bei 4.800 Euro je Kind liegt. Für Eltern, die auf Kita, Tagespflege oder Hortbetreuung angewiesen sind, bedeutet das eine spürbare Erleichterung bei der jährlichen Steuerlast.
Die Arbeitskammer des Saarlandes mit Sitz in Saarbrücken versteht sich als Interessenvertretung der Beschäftigten und bringt die Steuerbroschüre jährlich aktualisiert heraus. Wer Fragen rund um die Einkommensteuererklärung hat, findet in der Publikation nicht nur Erläuterungen zu den einzelnen Formularfeldern, sondern auch Hinweise auf weitere Beratungsangebote der Kammer. Angesichts der zahlreichen Neuerungen für 2025 dürfte sich der Download für saarländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in jedem Fall auszahlen.




















