Die verfassungsrechtlichen Bedenken der SPD-Fraktion im Saarland sind offenbar keine Verzögerungstaktik gewesen. Das legen die Gutachten nahe, die in der Anhörung zum Untersuchungsausschuss „Vorgänge bei der NVG“ auf dem Tisch lagen. Aus Sicht der Sozialdemokraten bestätigen die Sachverständigen genau jene juristischen Grenzen, auf die sie von Beginn an hingewiesen hatten.
Stein des Anstoßes ist der Einsetzungsbeschluss selbst. Nach den vorliegenden Gutachten bleiben wichtige Fragen offen, vor allem was die Bestimmtheit und die Reichweite des Untersuchungsauftrags angeht. Genau hier setzt die SPD-Fraktion an und bietet der CDU an, den Auftrag im Plenum klarer zu fassen, um die Aufklärung nicht auszubremsen, sondern zu beschleunigen.
Deutlich wird der Ton in den Worten von David Maaß, dem Obmann im Untersuchungsausschuss. „Die CDU hat uns wochenlang vorgeworfen, wir würden die Aufklärung verzögern, weil wir auf rechtliche Probleme hingewiesen haben“, so Maaß. „Jetzt liegen die Gutachten auf dem Tisch und diese verfassungsrechtlichen Probleme mit Blick auf den Einsetzungsbeschluss und in der Folge auch den Beweisbeschlüssen lassen sich nicht länger wegreden.“ Man lade die CDU deshalb ein, gemeinsam für Klarheit zu sorgen.
Die Gutachten benennen mehrere Punkte, an denen die Arbeit des Ausschusses an Grenzen stößt. Dazu zählen der Schutz betroffener Personen, die besondere Stellung von Betriebsräten und politischen Parteien sowie der Umgang mit noch laufenden Verfahren. Auch die Frage, wie konkret Personen, Vorgänge und Zeiträume im Auftrag benannt werden müssen, hat unmittelbare Folgen für das weitere Vorgehen.
Worauf es der SPD ankommt, fasst Sevim Kaya-Karadağ, ordentliches Mitglied des Ausschusses, zusammen. „Wir wollen eine umfassende Aufklärung der Vorgänge bei der NVG. Dafür muss aber eindeutig geregelt sein, welche Personen, Vorgänge und Zeiträume untersucht werden sollen.“ Ein Ausschuss brauche einen klaren und rechtssicheren Auftrag, so Kaya-Karadağ, sowohl für die eigene Arbeit als auch für alle Stellen, die Unterlagen liefern müssen.
Die Anhörung zeigte zudem, dass sich einzelne Formulierungen des Beschlusses unterschiedlich auslegen lassen. Das birgt die Gefahr, dass künftig um jeden Beweisbeschluss und jede Aktenanforderung gestritten wird. „Wir haben kein Interesse daran, jetzt Woche für Woche darüber zu streiten, was der Ausschuss darf und wo seine verfassungsrechtlichen Grenzen liegen“, betont Maaß. Das koste genau die Zeit, die für die Aufklärung gebraucht werde.
Konkret soll sich das Plenum erneut mit dem Einsetzungsbeschluss befassen. Dort könnten Personen, Vorgänge, Zeiträume und Grenzen der Untersuchung genauer festgelegt werden. Auf Grundlage der Gutachten und der Sachverständigenanhörung will die SPD-Fraktion mit der CDU beraten, welche Änderungen dafür nötig sind.
Zum Abschluss macht Maaß den politischen Druck deutlich. „Die CDU muss sich jetzt entscheiden, ob sie konstruktiv arbeiten will. Unser Angebot steht: Räumen wir gemeinsam die rechtlich problematischen Punkte aus dem Weg.“ Wer schnelle und gründliche Aufklärung wolle, so Maaß, sollte daran ein Interesse haben.



















