Wo Menschen zusammen graben, säen und ernten, entsteht mehr als nur ein Beet. Diesen Gedanken hat Umweltministerin Petra Berg am 1. September in der Landespressekonferenz zum Ausgangspunkt einer neuen Förderrichtlinie gemacht. Das Land öffnet seine Unterstützung für sogenannte Lerngärten künftig deutlich breiter – und rückt dabei den Gedanken der Inklusion in den Mittelpunkt.
„Bildung findet überall dort statt, wo Menschen miteinander und voneinander lernen“, sagte Berg. „Genau deshalb wollen wir als Landesregierung Lerngärten als Ort des gemeinsamen Lernens weiterhin fördern.“ Gärten seien in der Bildung für nachhaltige Entwicklung besonders wertvoll, weil sich Nachhaltigkeit dort nicht nur erklären, sondern unmittelbar erleben und mit gestalten lasse.
Hinter der Neuregelung steht die Novellierung einer bestehenden Richtlinie, die bislang allein auf Schul- und Kitagärten zugeschnitten war. Rund 66.500 Euro hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz bereits in die Anlage und Erweiterung solcher Gärten investiert. Der Kreis der Antragsberechtigten erfasste damit jedoch nur einen Ausschnitt jener Orte, an denen praktisches und gemeinschaftliches Lernen tatsächlich stattfindet.
Das ändert sich nun. Neben Schul- und Kitaträgern sowie deren Fördervereinen können ab sofort auch Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen und Jugendbildungsstätten Mittel beantragen. „Förderfähig sind künftig grundsätzlich alle Einrichtungen, in denen Menschen Bildung durch und in Gärten erleben können“, erklärte die Ministerin. Gefördert werden sowohl die Neuanlage als auch die Erweiterung bestehender Gartenflächen.
Inhaltlich reicht die Unterstützung von barrierearmen Gartenkleingeräten und Bewässerungsmaterialien über Gerätehäuser und -unterstände bis hin zu sonstigem Gartenmobiliar. Voraussetzung ist, dass die Gärten als mehrjährige Projekte fest in das Kursprogramm der jeweiligen Einrichtung eingebunden werden. Auch eine partizipative Planung und Umsetzung ist ausdrücklich erwünscht.
Den inklusiven Charakter der Richtlinie hebt Berg besonders hervor. „Gärten ermöglichen ein ganzheitliches und inklusives Lernen. Hier können Menschen, unabhängig von Alter, Herkunft sowie körperlichen, geistigen oder sozialen Voraussetzungen, einen Zugang zu naturnaher Bildung haben“, betonte sie. Diese Ausrichtung schlägt sich auch finanziell nieder.
Grundsätzlich trägt das Land bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 5.000 Euro pro Projekt und Jahr. Wer besonders inklusiv und integrativ arbeitet und die Teilhabe aller Menschen konsequent in den Vordergrund stellt, kann sogar mit bis zu 90 Prozent gefördert werden – dann steigt der jährliche Höchstbetrag auf 7.000 Euro.
„Nachhaltige Entwicklung setzt genau dort an, wo viele kleine Projekte umgesetzt werden können. Wir wollen Nachhaltigkeit verständlich, erlebbar und machbar machen“, so Berg. Die neue Richtlinie ist am 1. September 2026 in Kraft getreten und läuft zunächst bis zum 31. August 2031. Weitere Informationen stellt das Land unter der Adresse www.saarland.de/lerngarten bereit.



















