Die Grünen-Landtagsfraktion hat das Thema Spähaffäre um den Homburger Oberbürgermeister Schneidewind, der eine Privatdetektei mit der Überwachung von Mitarbeitern des Baubetriebshofes beauftragt hat, auf die Tagesordnung des Datenschutzausschusses gesetzt. Zu den Ergebnissen der Sitzung erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Klaus Kessler:
“Unabhängig davon, wie die rechtliche Bewertung des Verhaltens von Oberbürgermeister Schneidewind in der
Spähaffäre ausfallen wird, steht schon jetzt fest: Dass ein Verwaltungschef eine Detektei mit der Bespitzelung von städtischen Mitarbeitern beauftragt, ist ein einmaliger Vorgang im Saarland. Das hat die Landesregierung im heutigen Ausschuss klargestellt. Die Kommunalaufsicht wird den Fall prüfen, sobald eine bei der Stadt Homburg angeforderte Stellungnahme vorliegt. Die Frist hierfür läuft am 17. Juni ab. Im Fokus der Prüfung wird die Frage stehen, ob der Oberbürgermeister von Rechtswegen her über die Ausgabe solch enormer Summen überhaupt selbstständig hätte entscheiden dürfen.
Abgesehen vom Ausgang des Prüfungsverfahrens steht für uns jetzt schon fest, dass sich Schneidewind skandalös verhalten hat – und das in mehrfacher Hinsicht. Zum einen zeugt es von einem fragwürdigen demokratischen Verständnis, dass ein Verwaltungschef eine Entscheidung über die Überwachung von Mitarbeitern trifft, ohne die zuständigen Gremien der Stadt zu informieren und in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen. Mit diesem Verhalten hat Schneidewind der Stadtverwaltung schon jetzt erheblichen Schaden zugefügt und dürfte für ein Klima des Misstrauens gesorgt haben. Welcher städtische Mitarbeiter kann nun noch sicher sein, nicht vielleicht das nächste Opfer einer Bespitzelung zu werden?
Zum anderen stellt sich für uns die Frage der Verhältnismäßigkeit dieser Überwachungsmaßnahme. Es ist arg zu bezweifeln, dass der Schaden für die Stadt Homburg, der durch mögliches Fehlverhalten von Mitarbeitern des Betriebshofes entstanden ist, in irgendeinem Verhältnis zu den enormen Ausgaben für die Überwachung steht. Zumal hätte Schneidewind als Oberbürgermeister unterhalb einer solchen drastischen Maßnahme zahlreiche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem städtischen Personal gehabt. Dass er diese nicht genutzt hat, zeugt von wenig juristischer Kompetenz und Fingerspitzengefühl bei der Personalführung.
Hinzu kommt, dass wir hier über eine Ausgabe von Steuergeldern in Höhe von bis zu 300.000 Euro reden, die angesichts der Haushaltsnotlage, in der sich die saarländischen Kommunen befinden, in keiner Weise vermittelbar ist. Dies gilt besonders dann nicht, wenn solche Mittel für mehr als fragwürdige Spähaktionen ausgegeben werden und auf der anderen Seite an allen Ecken und Enden Geld für den Erhalt der Infrastruktur fehlt.”
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