Symbolbild

Lehramtsanwärter*innen, die im Jahr 2020 ihre Staatsprüfung ablegen, sollen keine Nachteile aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entstehen. Das hat die Kultusministerkonferenz (KMK) gestern mit einem einstimmigen Beschluss aller 16 Länder bekräftigt.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Unsere Referendarinnen und Referendare können sich darauf verlassen, dass ihre Abschlüsse bundesweit anerkannt werden. Wir sorgen dafür, dass ihnen durch die vorübergehende Schließung unserer Schulen keine Nachteile beim Abschluss entstehen.“

Die Länder haben sich darauf verständigt, die Abschlüsse auch dann wechselseitig anzuerkennen, wenn im weiteren Verlauf des Schuljahres 2019/2020 unterrichtspraktische Prüfungen nicht oder nicht im geforderten Mindestumfang möglich sein sollten. In diesen Fällen kann auf alternative Prüfungsformate beziehungsweise Prüfungsersatzleistungen zurückgegriffen werden. Darüber hinaus können Vorleistungen aus dem Vorbereitungsdienst stärker als bisher für das Ergebnis der Staatsprüfung berücksichtigt werden. Die Länder stimmen sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz eng über das weitere Vorgehen ab.

Derzeit werden entsprechende alternative Prüfungsformate und mögliche Prüfungsersatzleistungen im Bildungsministerium abgestimmt. Ziel ist es, den fristgerechten Abschluss des Vorbereitungsdienstes zu ermöglichen.

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