Als erstes Bundesland schafft das Saarland einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen für die digitale Bildung. Dazu hat der saarländische Landtag heute den Gesetzesentwurf zur digitalen Bildung an saarländischen Schulen und zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften in erster Lesung beraten.
Bildungs- und Kulturministerin Christine Streichert-Clivot: „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur digitalen Bildung an saarländischen Schulen schaffen wir die Grundlage für eine moderne, nachhaltige und zukunftsorientierte Schulbildung in unserem Land. Wir verankern gesetzlich die rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen, um Tablets und digitale Medien nachhaltig, fair und für alle zugänglich zu machen. Damit sichern wir die digitale Teilhabe unserer Kinder und Jugendlichen, schaffen Verlässlichkeit für Investitionen unserer Schulträger und erzählen die gemeinsame digitale Erfolgsgeschichte unseres Bundeslandes weiter.
Digitale Bildung ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Sie ist grundlegende Voraussetzung für gesellschaftliche und berufliche Teilhabe. Mit diesem Gesetz stellen wir sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler die nötigen Kompetenzen erwerben, um sich sicher, souverän und selbstbestimmt in der analogen und digitalen Welt zu bewegen. Es geht um die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen, um ihre Chancen in einer sich wandelnden Welt.“
Im Rahmen einer externen Anhörung haben über 30 Akteure aus dem Bildungsbereich, darunter Schulträger, Verbände und Gewerkschaften ihre Stellungnahmen zum Gesetzentwurf abgegeben. Die Rückmeldungen aus der Anhörung zeigen: Die Gesetzesinitiative findet großen Anklang und wird mehrheitlich begrüßt.
„Ich möchte an dieser Stelle allen Beteiligten für die Expertise und die Rückmeldungen aller Beteiligten danken. In einem intensiven Austausch und Dialog haben wir gemeinsam ein Gesetz aus einem Guss entwickelt, dass es uns ermöglicht, die Stellung des Saarlandes als Vorreiter der digitalen Bildung in Deutschland zu erhalten. Es stellt sicher, dass unser Bildungssystem den Anforderungen der digitalen Gesellschaft gewachsen bleibt. So können wir eine moderne, chancengerechte und zukunftssichere Bildung für alle gewährleisten.“, so Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot weiter.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Gesetzliche Verankerung der LSMS: Die bereits eingeführte digitale Medienausleihe wird langfristig im Schulordnungsgesetz festgeschrieben. Damit wird digitale Bildung fester Bestandteil des saarländischen Schulsystems.
- Medienkonzepte als Voraussetzung: Schulen entwickeln ihre Medienkonzepte zur Nutzung aller Lernmittel stetig weiter. Dabei setzen wir auf breite Mitbestimmung und sorgen dafür, dass Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter, Schüler, Eltern und Schulträger eng eingebunden werden.
- Einheitliches Leihmodell: Jeder Schüler erhält ein Endgerät zur Nutzung digitaler Lernangebote. Die bisherige Schulbuchausleihe umfasst auch wie bisher digitale, wie analoge Medien. Ab dem Schuljahr 26/27 wird per Verordnung eine einheitliche Gebühr für die weiterführenden Schulen eingeführt. Die Gebühr bleibt mit 160 Euro pro Jahr fair und für alle bezahlbar.
- Unterstützung aus einer Hand: Für Familien im Leistungsbezug des SGB II und SGB XII straffen wir zukünftig das Antragsprozedere und bringen das Schülerförderungsgesetz mit den bundesweiten Regelungen in Einklang. Kein Kind darf durch das Raster fallen. Digitale Bildung muss für alle bezahlbar bleiben. Das ist das erklärte Ziel unserer Landesregierung.
- Nachhaltiges und ressourcenschonendes Leasingmodell: Um ständige Neuanschaffungen zu vermeiden, werden ab dem Schuljahr 26/27 digitale Endgeräte zukünftig zwar weiterhin durch die Schulträger verwaltet und administriert, jedoch mit der Besonderheit, dass sie zukünftig von einem Leasinggeber unterstützt werden sollen, einschließlich der Logistik und Versicherungswesen. Damit gewährleistet ist, dass alle Schüler jederzeit mit aktueller Technik arbeiten können, investiert das Saarland in die Anschaffung digitaler Endgeräte. Über ein Leasingsystem kann dieses System ressourcenschonend, nachhaltig und effektiv administriert werden.
- Distanzunterricht gesetzlich geregelt: Das neue Gesetz ermöglicht Distanzunterricht nicht nur in pandemischen Lagen, sondern auch bei anderen besonderen Ereignissen wie Hochwasser oder Glatteis.
- Verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Endeinrichtungen: Private Handys, Smartphones und Tablets haben im Unterricht nichts verloren. Daher wird es im Primarbereich Nutzungsverbot für private Endeinrichtungen geben.
Nachdem der Gesetzentwurf nun in den Landtag eingebracht wurde, soll das Gesetz nach erfolgreicher parlamentarischer Beratung im Sommer 2025 verabschiedet werden und zum 1. August 2025 in Kraft treten. Somit werden die neuen Regelungen rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 2025/26 wirksam und die Schulen im Saarland können sich optimal auf die Umstellung vorbereiten.