Weniger Papierkram, klarere Zuständigkeiten und ein spürbarer Modernisierungsschub: Zum 1. Juli 2026 sind gleich zwei Vorhaben in Kraft getreten, die das deutsche Schifffahrtsrecht entschlacken sollen. Konkret handelt es sich um das Gesetz zur Änderung flaggen-, schiffsregister- und seefischereirechtlicher Vorschriften sowie um eine neu gefasste Schiffsausrüstungsverordnung. Beide zielen darauf, veraltete Regelungen praxistauglicher zu machen und bürokratische Hürden abzubauen.
„Wir brauchen ein modernes und verständliches Schifffahrtsrecht“, betont Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. Zu komplexe Vorgaben und unklare Zuständigkeiten hätten die Anwendung bislang erschwert. Mit dem neuen Gesetz gehe man einen ersten wichtigen Schritt hin zu einer umfassenden Modernisierung des maritimen Rechts, so der Minister.
Eine der spürbarsten Änderungen betrifft die deutsche Flagge selbst. Bislang blieb eine Regelungslücke bestehen, die nun geschlossen wird: Künftig dürfen auch Schiffe die Bundesflagge führen, die Deutschen mit Wohnsitz im Ausland gehören. Damit vereinfacht sich die Registrierung deutscher Schiffe deutlich.
Besondere Bedeutung hat die neue Rechtslage für sogenannte Arbeitsschiffe. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass neben Handelsschiffen auch Spezialfahrzeuge ins Internationale Seeschifffahrtsregister eingetragen werden können. Gemeint sind vor allem jene Schiffe, die beim Bau, Betrieb und der Versorgung von Offshore-Windparks zum Einsatz kommen. Sie sind im Zuge der Energiewende zu einem wichtigen Faktor geworden, weil sie kritische Energieinfrastruktur auf See errichten und instand halten.
Modernisiert wird zudem das Schiffsregisterrecht. Die Länder können die bei den Amtsgerichten geführten Register künftig online zugänglich machen, was Transparenz und Effizienz im Rechtsverkehr erhöhen soll. Hinzu kommen Anpassungen im Seefischereirecht, die etwa Fanglizenzinhaber ohne deutschen Wohn- oder Unternehmenssitz betreffen und europäische Vorgaben zur nationalen Verstoßdatei vollständig umsetzen.
Parallel dazu bringt der Stichtag eine wichtige Entscheidung für den Nord-Ostsee-Kanal. Die reduzierten Befahrungsabgaben, die eigentlich zum 30. Juni ausgelaufen wären, gelten nun bis zum 31. Dezember 2030 weiter. Grund sind die andauernden Sanierungsarbeiten, die längere Durchfahrtzeiten und damit höhere Kosten verursachen. Diese Mehrkosten sollen nicht auf der Schifffahrt lasten.
Der Hintergrund ist wirtschaftlich wie ökologisch relevant. Als zentrale Verkehrsader für die maritime Wirtschaft und die deutschen Seehäfen könnte eine teurere Passage Schiffe zum Ausweichen über die Meerenge von Skagerrak bewegen. Die Folge wären längere Wege und eine höhere CO2-Belastung.
„Ich freue mich, dass es trotz der angespannten Haushaltslage gelungen ist, die Reduzierung der Befahrungsabgaben auf dem NOK beizubehalten und die Finanzierung dieser Maßnahme bis zum 30.12.2030 zu sichern“, erklärt Schnieder. Es sei ihm ein wichtiges Anliegen, den Kanal als Schlagader der maritimen Wirtschaft zu stärken. Die Neufassung der Schiffsausrüstungsverordnung ergänzt das Paket, indem sie den Umgang mit zulassungspflichtiger Ausrüstung sowohl für Bürger als auch für Behörden vereinfacht.


















