Wer im Saarpfalz-Kreis auf den Dächern unterwegs ist, startet ins neue Jahr mit mehr Geld auf dem Konto. Für Dachdecker mit Gesellenbrief gilt seit Januar ein höherer Mindestlohn. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) spricht von einem spürbaren Plus für die Beschäftigten in einem körperlich fordernden Handwerk.
Konkret steigt der spezielle Mindestlohn für Dachdecker-Gesellen auf 16,60 Euro pro Stunde. Darauf weist die IG BAU Saar-Trier hin. „Dachdecker haben damit bei einem Vollzeitjob am Monatsende gut 100 Euro mehr in der Tasche“, sagt Ute Langenbahn von der IG BAU Saar-Trier. Der neue Satz gilt für alle, die ihren Gesellenbrief in der Tasche haben und im Dachdeckerhandwerk beschäftigt sind. Auch für ungelernte Kräfte in den Betrieben im Saarpfalz-Kreis ändert sich die Untergrenze. Nach Angaben der Gewerkschaft steigt der Mindestlohn für Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk auf 14,96 Euro pro Stunde. „Er liegt jetzt bei 14,96 Euro pro Stunde“, so die Bezirksvorsitzende Langenbahn. Damit profitieren auch Helfer und Hilfskräfte von der Lohnanpassung.
Im Saarpfalz-Kreis arbeiten nach Angaben der IG BAU Saar-Trier rund 200 Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk. Sie verteilen sich demnach auf etwa 30 Dachdeckerbetriebe in der Region. Die Gewerkschaft beruft sich bei diesen Zahlen auf Daten der Arbeitsagentur. Der neue Mindestlohn gilt branchenweit und soll sicherstellen, dass auch in kleineren Betrieben bestimmte Lohnuntergrenzen eingehalten werden. Die IG BAU hat nach eigenen Angaben bereits über den aktuellen Schritt hinaus weitere Erhöhungen des Dachdecker-Mindestlohns ausgehandelt. Für die kommenden beiden Jahre sei eine zusätzliche Steigerung am Verhandlungstisch durchgesetzt worden. Damit steht fest, dass die Löhne im Dachdeckerhandwerk im Saarpfalz-Kreis nicht nur jetzt, sondern auch in naher Zukunft weiter anziehen werden.
Die Gewerkschaft macht zudem deutlich, dass die neuen Sätze nicht automatisch bei allen Beschäftigten ankommen müssen. Sie weist darauf hin, dass es Dachdecker gibt, die statt eines tariflichen Lohns lediglich den gesetzlichen oder branchenspezifischen Mindestlohn erhalten. Für diese Gruppe ist die korrekte Umsetzung der neuen Untergrenze entscheidend, damit die vereinbarten Erhöhungen tatsächlich auf dem Konto landen.
Um sicherzugehen, dass die neuen Beträge richtig abgerechnet werden, bietet die IG BAU Saar-Trier Unterstützung an. Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk, die nur den Mindestlohn bekommen, können ihre Lohnabrechnung für den Januar prüfen lassen. Die Gewerkschaft ist dafür über die Telefonnummer 0681 / 92 56 30 sowie per E-Mail an saarbruecken@igbau.de erreichbar.

















