Während in fast allen anderen Bundesländern sogenannte Smartstores längst zur Nahversorgung beitragen, sieht sich das Saarland zunehmend als Nachzügler. Bexbachs Bürgermeister Christian Prech macht seinem Unmut über das geltende Ladenöffnungsgesetz nun öffentlich Luft – und richtet einen deutlichen Appell an die Landesregierung.
Smartstore, digitaler Supermarkt, autonomer Laden – die Bezeichnungen variieren, das Prinzip bleibt gleich: Kunden kaufen ohne klassisches Kassenpersonal ein, oft rund um die Uhr. In vielen ländlichen Regionen Deutschlands hat sich dieses Modell als verlässliche Ergänzung zum stationären Handel etabliert. Im Saarland allerdings stößt das Konzept auf enge gesetzliche Grenzen, die nach Einschätzung zahlreicher Kommunen nicht mehr zur Lebenswirklichkeit passen. „Das Saarland ignoriert die Entwicklungen im Einzelhandel bislang leider vollkommen. In nahezu allen Bundesländern sichern Smartstores die Lebensmittelnahversorgung und ergänzen bestehende Angebote. Wir bilden hier ein trauriges Schlusslicht“, kritisiert Prech.
Zwar wurde das Ladenöffnungsgesetz 2025 geringfügig gelockert: Digitale Kleinstsupermärkte mit einer Verkaufsfläche bis 150 Quadratmeter dürfen sonntags unter bestimmten Bedingungen fünf Stunden öffnen. Für größere Anbieter gilt diese Ausnahme jedoch nicht. Hinzu kommen Auflagen, die Prech als realitätsfern bezeichnet – etwa ein Verbot der Pfandrückgabe am Sonntag. Das zuständige Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit hat die Kommunen zuletzt sogar aufgefordert, die Einhaltung der Vorschriften bei Smartstores verstärkt zu kontrollieren.
Der Bexbacher Rathauschef nimmt diese Pflicht nach eigener Aussage ernst, will aber nicht schweigen: „Selbstverständlich nehmen wir diese Aufgabe ernst und kommen als Stadt unseren Pflichten nach. Gleichzeitig sehe ich es aber als meine Pflicht, auf Missstände hinzuweisen, wenn gesetzliche Vorgaben die Entwicklung meiner Stadt bremsen, weil sie nicht mehr mit der Lebenswirklichkeit der Menschen entsprechen.“ Die Konsequenzen für Bexbach sind bereits konkret spürbar. Der bestehende teilautonome Supermarkt im Stadtteil Frankenholz muss seine Öffnungszeiten strikt nach dem Gesetz ausrichten. Schwerer wiegt, dass ein geplanter Smartstore im Stadtteil Oberbexbach gar nicht erst kommt: Ein Anbieter hat seine Planungen mit Verweis auf die saarländischen Vorgaben eingestellt.
„Wir haben mit einem bekannten Lebensmittelhändler sehr vielversprechende Gespräche für unseren zweitgrößten Stadtteil geführt. Intern war bereits ein Bebauungsplan in Arbeit. Die Planungen wurden jedoch von dem Anbieter mit Hinweis auf die saarländischen Vorgaben eingestellt“, schildert Prech den gescheiterten Versuch. Damit verliert Oberbexbach eine Chance auf bessere Nahversorgung – ein Verlust, der sich gerade in einem Stadtteil dieser Größe unmittelbar bemerkbar macht.
Bereits am 12. März wandte sich Prech schriftlich an den zuständigen Arbeitsminister Dr. Magnus Jung und schilderte die Probleme, die nicht nur Bexbach, sondern zahlreiche weitere saarländische Kommunen betreffen. Eine Antwort kam, ein persönliches Gespräch jedoch nicht. Der Minister teilte mit, dass er derzeit im Landtag keine politische Mehrheit für eine Gesetzesänderung sehe. Lediglich „perspektivisch“ werde eine Liberalisierung nicht ausgeschlossen. Prech nimmt die Rückmeldung zur Kenntnis, gibt sich aber nicht zufrieden.
Sein Fazit fällt kämpferisch aus: „Ich werde mich weiterhin im Rahmen meiner Möglichkeiten auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass den saarländischen Kommunen kein Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Bundesländern entsteht.“ Die Debatte um zeitgemäße Öffnungszeiten für personallose Supermärkte dürfte damit im Saarland noch lange nicht beendet sein – im Gegenteil: Mit jedem Smartstore, der anderswo eröffnet und im Saarland scheitert, wächst der Druck auf die Landesregierung.


















