HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Stefan Pauluhn erklärt zum gestrigen Gespräch von Bundesjustizminister Heiko Maas mit Bundesinnenminister Thomas De Maizière zum Thema Sicherheit:

„Bundesjustizminister Heiko Maas und die SPD sorgen für mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. In dem heutigen Gespräch wurden alle wichtigen Punkte aufgegriffen, bei denen noch Handlungsbedarf besteht und die die Menschen in Deutschland beschäftigen. Die gemachten Vorschläge bedeuten auch für das Saarland mehr Sicherheit und mehr Unterstützung der Polizei bei ihrer Arbeit und sie zeigen ganz klar: Sicherheit ist ein hohes Gut und muss unbedingt gewährleistet werden. Denn nur wer sich sicher fühlt, kann sich frei entfalten und sein Leben in Freiheit führen. Dafür wird sich die SPD auch weiter einsetzen!“
Für das Bundesjustizministerium federführend sind folgende Punkte: die Aufklärungsquote bei Wohnungsbeinbrüchen soll erhöht werden,  Einbrüche  sowie Gewalt gegen Polizisten härter bestraft werden und die elektronische Aufenthaltsüberwachung bei extremistischen Straftätern angewendet werden.
„Die eigenen vier Wände sind der sensibelste Bereich für Bürgerinnen und Bürger, was ein Grund mehr ist, um gegen Einbruchskriminalität entschieden vorzugehen. Heiko Maas richtet nun den Blick auf die Deliktaufklärung und die Strafverschärfung. Das ist auch gut so. Denn nur mit einer höheren Aufklärungsquote und härteren Strafen kann erfolgreich gegen Einbruchskriminalität vorgegangen werden. Oberstes Ziel muss auch weiter sein: Mehr Polizei in der Fläche und vor Ort, denn das schreckt ab“, appelliert Pauluhn.
In Zukunft sollen auch tätliche Angriffe gegen Polizistinnen und Polizisten härter bestraft werden: „Gewalt gegen Polizisten bedeutet Gewalt gegen Menschen, die die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mit ihren Leben beschützen. Gerade diesen sollte man besondere Wertschätzung entgegenbringen. Mit dem Vorschlag zur stärkeren Sanktionierung erhalten Polizistinnen und Polizisten die nötige Unterstützung“, erklärt Pauluhn und ergänzt: „Dass die Fußfessel nun grundsätzlich bei extremistischen Straftätern, die staatsgefährdende Gewalttaten vorbereitet haben, nach der Haft zugelassen werden soll, zeigt, dass der Bundesjustizminister hier auf die Anforderungen dieser Zeit reagiert.“
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