Insgesamt 100.000 Euro stellt das Saarland erneut für die Filmkultur im Land bereit. Ab sofort sind Drehbuchautorinnen, Regisseure und Produktionsteams aufgerufen, sich um eine Förderung zu bewerben – die Frist endet am Freitag, 24. Juli 2026.
Das Geld verteilt sich auf zwei Säulen mit klar definierten Summen. Vier Projekte können jeweils 15.000 Euro aus dem regulären Topf der Filmförderung erhalten. Weitere vier Vorhaben werden mit je 10.000 Euro aus der Talentfilmförderung unterstützt, die sich gezielt an den filmischen Nachwuchs richtet. Junge Filmschaffende profitieren dabei nicht nur finanziell: Ein begleitendes Mentoring-Programm soll ihnen helfen, ihre Ideen professionell auf die Leinwand zu bringen.
Der Förderrahmen ist bewusst weit gefasst. Ob Stoffentwicklung, Dreharbeiten oder die spätere Auswertung – Projekte in sämtlichen Produktionsphasen können sich bewerben. Bevor ein formaler Antrag eingereicht wird, ist allerdings ein verpflichtendes Erstgespräch mit dem Medienreferat der Staatskanzlei vorgesehen. Bis zum 17. Juli müssen Antragstellende dort einen diskussionsfähigen Entwurf vorlegen, der geprüft wird, um typische formale Stolpersteine im Vorfeld auszuräumen.
Im Anschluss bleibt eine Woche Zeit, um den finalen Antrag bis zum 24. Juli einzureichen. Die Entscheidung trifft eine Fachjury im September; danach werden die geförderten Vorhaben öffentlich gemacht.
Für den Chef der Staatskanzlei, David Lindemann, ist die diesjährige Ausschreibung mehr als eine Routine-Maßnahme. „Mit der Filmförderung setzen wir ein starkes Signal für den Filmstandort Saarland. Wir fördern Kreativität, Qualität und Perspektiven“, betont er. Feste Fördersummen und klare Bewertungskriterien sollen aus seiner Sicht für Transparenz und Vertrauen in der Szene sorgen.
Staatssekretär Thorsten Bischoff hebt vor allem den Aspekt der Planungssicherheit hervor. „Kreativität braucht Planungssicherheit. Mit der Filmförderung sorgen wir für finanzielle Entlastung und halten den Filmschaffenden ein Stück weit den Rücken frei – ob es darum geht, die ersten Ideen aufs Papier zu bringen oder sie schließlich umzusetzen.“ Besonders der Blick auf den Nachwuchs sei wichtig: Man wolle neue Chancen für die Produzentinnen und Produzenten im Land schaffen, „insbesondere für die Talente von morgen“.
Die vollständige Förderrichtlinie sowie alle erforderlichen Antragsunterlagen stellt die Staatskanzlei auf ihrer Website bereit. Wer die Frist nutzen möchte, sollte das obligatorische Erstgespräch frühzeitig einplanen – denn ohne diesen Schritt ist eine spätere Antragstellung nicht möglich.



















