Die Bundesnetzagentur stellt die Stromrechnung der Republik auf neue Füße. Behördenpräsident Klaus Müller präsentierte in Bonn den vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom, intern AgNes genannt. Ein Volumen von rund 37 Milliarden Euro pro Jahr steht zur Debatte – jene Summe, die Haushalte, Industrie und Gewerbe über die Netzentgelte schultern und die etwa 30 Prozent der Stromkosten eines Privathaushalts ausmacht.
„Die Systematik der Netzentgelte wird der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht“, erklärte Müller. Ziel sei eine fairere Lastenverteilung, ein Preisschild für knappe Kapazitäten und ein gebremster Netzausbau. Auslöser der Reform ist nicht zuletzt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Die bisherige Stromnetzentgeltverordnung aus dem Jahr 2005 läuft zum 31. Dezember 2028 aus.
Für die rund 40 Millionen Haushaltskunden in der Niederspannung bleibt die Grundlogik aus Grund- und Arbeitspreis bestehen. Neu sind verbindliche Vorgaben, darunter eine Deckelung des Grundpreises. Spürbar verändert sich die Lage allerdings für sogenannte Prosumer, also Haushalte mit eigener Photovoltaikanlage. Sie sollen künftig einen höheren Grundpreis zahlen, weil sie sich zwar seltener, aber weiterhin verlässlich auf das Netz stützen. Die Mehrkosten dürften regional unterschiedlich ausfallen und unter 100 Euro im Jahr liegen. Steckersolargeräte sind ausdrücklich ausgenommen.
„Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist“, begründete Müller den Schritt. Andernfalls würden zunehmend nur jene Verbraucher die steigenden Kosten tragen, die keine eigene Erzeugung besitzen.
Gewerbliche und industrielle Großverbraucher mit mehr als 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch bekommen ein gänzlich neues Preisschema. Der bisherige Leistungspreis weicht einem Kapazitätspreis in Euro pro Kilowatt und Jahr, ergänzt um einen Aufschlag bei Überschreitung der bestellten Kapazität. So sollen Unternehmen flexibler auf günstige Marktphasen reagieren können. Für Bandlastregelungen und atypische Netznutzung gelten Übergangsregeln, die bestehende Rabattstrukturen vorerst sichern und für Bestandskunden teils bis Ende 2031 verlängert werden. Die endgültige Industrie-Lösung soll Anfang 2027 stehen.
Erstmals greift die Behörde auch Erzeugungsanlagen ins Portemonnaie, die bislang entgeltbefreit sind. Vorgesehen ist ein begrenzter Kapazitätspreis von anfänglich vier bis sieben Euro je Kilowatt und Jahr, der über die Jahre bis zu zwei Milliarden Euro jährlich in die Netzfinanzierung spülen könnte. Bestandsanlagen genießen zwanzig Jahre lang Vertrauensschutz ab Inbetriebnahme. Steckersolargeräte und private Prosumer bleiben außen vor.
Ähnlich verfährt die Bundesnetzagentur mit Batterie- und Pumpspeichern. Sie zahlen einen moderaten Kapazitätspreis in der Größenordnung der Erzeuger, jedoch keinen Arbeitspreis. Die ursprünglich für den 1. Januar 2029 geplante flächendeckende Einführung ist vom Tisch. Für Bestandsspeicher greifen die Entgelte erst nach Auslaufen der Sonderregelungen aus dem Energiewirtschaftsgesetz. Heimspeicher in der Niederspannung bleiben generell verschont. „Speicher sind elementar für das Energiesystem der Zukunft“, betonte Müller und versprach Planungssicherheit für laufende Projekte. Auch Elektrolyseure für grünen und kohlenstoffarmen Wasserstoff werden in das System einbezogen – mit Kapazitätsentgelt, aber ohne Arbeitspreis.
Ein zweites großes Reformfeld sind dynamische Netzentgelte. Sie sollen finanzielle Anreize setzen, das Netz in Engpassphasen zu entlasten und damit die Redispatchkosten zu drücken, die 2025 bereits rund 3,06 Milliarden Euro erreichten. Für Speicher peilt die Behörde eine Einführung frühestens 2030 an, spätestens bis 2033, für Einspeiser zwischen 2032 und 2035, wobei Offshore-Windkraft eine Sonderrolle behält. Auch in der Niederspannung sollen Heimspeicher und Elektroautos über ein Opt-in-Modell schrittweise einbezogen werden.
Neu sortiert wird zudem die Verrechnung zwischen den Netzbetreibern. Die Kosten vorgelagerter Netzebenen bemessen sich künftig am Stromverbrauch der angeschlossenen Letztverbraucher und nicht mehr an der entnommenen Strommenge – eine Reaktion auf die Verzerrungen durch die dezentrale Erzeugung. Die Entlastung der Regionen mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien bleibt hingegen unangetastet. Eine förmliche Konsultation des vollständigen Entwurfs startet im Sommer 2026, die Rahmenfestlegung soll Ende 2026 stehen, konkretisierende Folgeregelungen sind für 2027 angekündigt.






















