Vier Mitbewohner des Hauses atmeten die Gase ein und starben an einer Vergiftung durch Rauchgase und Kohlenmonoxid. Ein Mitbewohner wollte seine Wohnung Nr. 503 in der fünften Etage durch das verqualmte Treppenhaus verlassen und verstarb an den Rauchgasen auf der Treppe zwischen dem 4. und 5. Obergeschoss. Ein weiterer Mitbewohner erstickte in seiner Wohnung Nr. 409 im 4. Obergeschoss an den Rauchgasen. Auf die gleiche Weise kamen  in Zimmer 401 in der vierten Etage und in Zimmer 309, dritte Etage zwei weitere Personen ums Leben. Da er sein Leben retten wollte, sprang ein Mitbewohner aus seinem Zimmer im dritten Obergeschoss auf das Dach des Restaurants. Hierbei verletzte er sich schwer und brach sich mehrere Knochen, unter anderem das Hüftgelenk, den Schenkelhals, den Unterarm und das Schambein. Weiterhin erlitten 11 Personen Verletzungen durch die Rauchgase.

Bei den Rettungsarbeiten wurden drei Feuerwehrleute durch Rauchgasvergiftungen leicht, ein Feuerwehrmann, der vier Tage in stationärer Krankenhausbehandlung und neun Tage arbeitsunfähig war,  schwer verletzt. Im Löscheinsatz waren etwa 100 Feuerwehrleute, 23 Kräfte des Malteser Hilfsdienstes, 31 Polizeibeamte, 3 Ordnungskräfte und 16 Rettungskräfte. Die Bewohner mussten aus dem brennenden Gebäude über Feuerwehrleitern evakuiert werden.

An dem Gebäude entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 500.000 €.  Die oberen Etagen und das Treppenhaus wurden bei dem Brand verrußt; das Haus war nicht mehr bewohnbar. Der  Angeschuldigten hätte sich aufdrängen müssen, dass ein Schadensfeuer in einem Wohnhaus mit zahlreichen Mitbewohnern sehr gefährlich ist und zum Tod von Mitbewohnern und Besuchern führen kann.

Die ledige Angeschuldigte, Mutter von drei Kindern, verfügt nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung; sie ging zum Tatzeitpunkt keiner Beschäftigung nach; strafrechtlich ist sie insbesondere im Bereich der Vermögensdelikte  bereits mehrfach in Erscheinung getreten und auch zu   – wenngleich kurzen – Freiheitsstrafen verurteilt worden; die Angeschuldigte, die sich seit dem 04.12.2017 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Saarbrücken in der JVA Zweibrücken in Untersuchungshaft befindet,  war am Abend des Brandes gegen 22:15 Uhr am Brandort erschienen und  erklärte wiederholt, auch nach Belehrung über ihre Rechte als Beschuldigte, sie sei es gewesen, sie habe heute Mittag in ihrer Wohnung das Kopfkissen angezündet und dabei Feuerzeugbenzin verwendet.

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3 Kommentare

  1. So traurig die Tatsache um die es in dem Artikel geht,aber: Warum ist das in Verbindung mit einem Bild eines Jugendfeuerwehrmitgliedes? Das ist vollkommen irreführend und auch unangemessen!
    Gilt da nicht ^das Recht am Bild^ wenn da eine einzelne Person darauf ist?

    Herzlichst

    • Hallo Becca, es handelt sich dabei lediglich um ein Symbolbild. Wir haben es dennoch ausgetauscht. Die Wünsche unserer Leser erfüllen wir da gerne. 🙂 Danke für den Hinweis!

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