HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN

Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion, Isolde Ries, zeigt sich sehr erfreut über die am Mittwoch gefallene Entscheidung des europäischen Gerichtshofs, die künftig privaten Verbrauchern aber auch Umwelt-Organisationen weitreichende Rechte auf Auskunft über die Wirkung von Pflanzenschutzmitteln einräumt.

Zulassungsbehörden können diese Auskunft nun nicht mehr mit dem Verweis auf Betriebsgeheimnisse der Hersteller verweigern. Davon sind auch Studien der Hersteller zu Rückständen der Giftstoffe in der Umwelt betroffen.
Ries stellt fest: „Einmal mehr zeigt die Entscheidung der Luxemburger Richter, dass der Informations- und Sicherheitsanspruch der Öffentlichkeit höher einzustufen ist, als die privaten Geschäftsinteressen der Hersteller. Die Öffentlichkeit kann jetzt nachprüfen, ob die Bewertung der Zulassungsbehörden zu den langfristigen Umweltfolgen eines Pflanzenschutzmittels – z.B. Glyphosat –  zutreffend ist. Davon sind auch Studien der Hersteller zu Rückständen der Giftstoffe in der Umwelt betroffen. Diese Transparenz ist immens wichtig, um auch unabhängigen Wissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, die gefundenen Ergebnisse vorurteilsfrei überprüfen zu können“, freut sich Ries.„Insgesamt sind diese beiden Urteile rundweg zu begrüßen, da ganz im Sinne des Verbraucherschutzes.“
Hintergrund:
Hintergrund des Verfahrens waren Klagen der Umweltschutzorganisationen Greenpeace und Pesticide Action Network Europe (PAN Europe).Sie verlangen Auskünfte über Glyphosat und den bienengefährdenden Wirkstoff Imidacloprid von Bayer (Az. C-673/13P und C-442/14). Der Zugang zu diesen Informationen wurde ihnen bisher in der Regel von den zuständigen Prüfbehörden verweigert. Im Kern mussten die Richter die Frage klären, ob Pestizide nach europäischem Recht als “Emissionen” zu betrachten sind, für die Behörden eine Informationspflicht haben.
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