Bundesfamilienministerin Schwesig hat zusammen mit UNICEF und unterschiedlichen Partnern „Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften“ erarbeitet. Diese Mindeststandards sind jetzt veröffentlicht und bilden eine bundesweit einheitliche Grundlage, um den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen vor Gewalt sowie den Zugang zu Bildungsangeboten und psychosozialer Unterstützung in Flüchtlingsunterkünften zu verbessern. Staatssekretär Kolling betont die Wichtigkeit dieses Schutzes, betrachtet dieses Maßnahmenpaket allerdings als „viel zu spät umgesetzt“.
„Gut gemeint ist nicht gut gemacht“ – Mit dieser Überschrift flankiert der Sozialstaatssekretär des Saarlandes, Stephan Kolling, die heute veröffentlichten Mindeststandards. „Der besondere Schutz von Frauen, Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften ist von großer Bedeutung und unbedingt notwendig. Allerdings hätte die Bundesfamilienministerin bereits vor etlichen Monaten einen solchen Leitfaden herausgeben müssen, da die Schutzbedürftigkeit nicht erst seit gestern besteht, sondern seit Herbst letzten Jahres. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Länder bereits mit dem Errichten der Flüchtlingsunterkünfte begonnen“.
Kolling betonte dabei, dass seitdem die finanzielle Unterstützung des Bundes gänzlich fehle und die Länder vor Ort trotzdem „Großartiges“ geleistet hätten, insbesondere dank der Hilfe der Träger und Initiativen. „Wir müssen das Wohl von Kindern und Frauen in einer Flüchtlingsunterbringung sicherstellen. Dazu haben wir im Saarland mit einer eigenen Hebammenpraxis, einer frauenärztlichen Versorgung, eigenen Versorgungsbereichen und vielem mehr, früh die Weichen gestellt und tolle Konzepte schnell umgesetzt.“
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