Am Montag hat die Landesregierung der Stellungnahme von Professor Dr. Stefan Korioth (Ludwig-Maximilians-Universität München) zur bayerischen Klage gegen den Finanzkraftausgleich zugestimmt.
Die Stellungnahme als Antwort auf den bayerischen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht tragen neben dem Saarland weitere 11 Länder mit. Dazu erklärt Finanzminister Jakob von Weizsäcker: „Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern ist eine zentrale Grundlage für unsere föderale Ordnung. Es handelt sich um ein tragfähiges und sorgsam austariertes System, das den verfassungsrechtlichen Vorgaben folgt und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Blick behält. Es ist bemerkenswert, dass Ministerpräsident Söder jetzt in Karlsruhe Beschlüsse beklagt, die er als Finanzminister Söder mitverhandelt und seinerzeit auf seine ureigene Art öffentlichkeitswirksam vermarktet hat.“ Das Saarland schaue als Teil der länderübergreifenden Prozessgemeinschaft sowohl aus finanzschwachen als auch finanzstarken Ländern zuversichtlich auf das anhängige Verfahren.
„Dass mit steigenden Steuereinnahmen die Umsatzsteuerabschläge der finanzstarken Länder in absoluten Beträgen steigen, kann nicht überraschen. Relativ zu den Steuereinnahmen des Landes bleiben sie aber in etwa konstant. Dies ist Ausfluss des seinerzeit einvernehmlich festgelegten Systems. In der Zwischenzeit hat sich der Kreis der Abschlagsländer um Rheinland-Pfalz erweitert. Dies belegt, dass der Aufstieg eines Landes in Folge gestiegener Wirtschafts- und Steuerkraft vom Zuschlags- zum Abschlagsland so funktioniert, wie es im dynamischen System des Finanzausgleichs angelegt ist und sein soll“, erläuterte der Minister weiter.
Bund und Länder hatten sich nach einem intensiven, mehrjährigen Verhandlungsprozess, an dem das Saarland maßgeblich beteiligt war, einvernehmlich auf eine Reform des bundesstaatlichen Finanzausgleichs verständigt, der sämtliche Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt hatten. Diese Reform war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden. Aus diesem Grund hatten gerade auch Vertreter der bayerischen Staatsregierung die Einigung auf das neue System in öffentlichen Stellungnahmen besonders deutlich begrüßt und in der Folge stets ihre führende Rolle bei den Verhandlungen herausgestellt.
Im Juli 2023 hatte die Regierung des Freistaates Bayern dann beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit weiter Teile des Maßstäbegesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes gestellt. Wesentliche Kritikpunkte des bayerischen Normenkontrollantrages sind unter anderem das Ausgleichsvolumen und die Höhe des Einbezugs der kommunalen Finanzkraft im Finanzkraftausgleich, die Methode der Berücksichtigung der Grunderwerbsteuer sowie die Ausgleichswirkungen des geltenden Systems.
Das Saarland hatte sich bereits im Sommer 2023 dazu entschieden, gemeinsam mit weiteren elf Ländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), dem Normenkontrollantrag Bayerns entgegenzutreten. Als gemeinsamer Prozessbevollmächtigter wurde Professor Dr. Stefan Korioth (Ludwigs-Maximilians-Universität München) beauftragt. Dieser hat die Stellungnahme erarbeitet, welcher nun vom saarländischen Ministerrat zugestimmt wurde.